▪︎ REACH
K-REACH: Südkorea lockert Anforderungen der Chemikalienregistrierung
Seit April dieses Jahres gelten in Südkorea gelockerte Vorgaben für die Chemikalienregistrierung nach K-REACH. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung Unternehmen entlasten. Sie reagiert damit auf Versorgungsengpässe bedingt durch den Nahostkonflikt. Die Regelung gilt vorübergehend bis zum 31. Dezember 2027.
Am 10. April ist die Sonderregelung in Kraft getreten. Sie gilt jedoch nur für bestimmte Stoffe. Welche das sind, legt das Ministerium für Handel, Industrie und Energie (MOTIE) nach Rücksprache mit dem Ministerium für Klima, Energie und Umwelt (MCEE) fest. Unternehmen, die diese Stoffe importieren und/oder herstellen, können bei der Stoffregistrierung anstelle der Gefahrenprüfdaten nun Pläne zur Einreichung von Prüfdaten („Test Data Submission Plans“) einreichen. Das sind Ersatz-Dossiers, in denen die Unternehmen beschreiben, wie sie an die Gefahren- und Eigenschaftsdaten kommen. Damit ist trotz fehlender Daten eine Stoffregistrierung möglich. Die Testdaten sind dann innerhalb einer festgelegten Frist nachzureichen.
Unternehmen agieren flexibler
Durch die Regelung können Unternehmen beispielsweise schneller den Lieferanten wechseln. Denn dabei kam es in der Vergangenheit stets zu Verzögerungen, weil die Datenbeschaffung von Lieferanten oder Konsortien in der Regel länger als drei Monate dauert.
Die Regierung sieht die Regelung als Sondermaßnahme, die bis zum 31. Dezember 2027 gilt. Sie soll immer dann angewendet werden, wenn Versorgungsengpässe drohen, etwa
- bei Krieg oder internationalen Konflikten;
- wenn Handelspartner Handelsbeschränkungen verhängen;
- bei ähnlichen Umständen, die sich auf Importe auswirken.
Mit den Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen dabei unterstützen, schneller neue Rohstoffquellen zu erschließen und eine stabile Produktion aufrechtzuerhalten. Besonders betroffen sind Unternehmen mit einer hohen Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Ausland, etwa Unternehmen aus dem Bereich der Petrochemie, Farben und Lacke sowie Kunststoffe.
Wir sind mit der Chemikaliengesetzgebung in Südkorea vertraut. Bei Fragen sind wir für Sie da unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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