▪︎ Kanada
Kanada startet umfangreiche Stoffabfrage
Mit einer neuen, zweistufigen Datenerhebung zu insgesamt 200 Stoffen verschärft Kanada die Anforderungen an Hersteller, Importeure und industrielle Anwender. Die erste Meldephase läuft bereits und betroffene Unternehmen müssen ihre Daten bis zum 3. März 2027 einreichen. Eine frühzeitige Betroffenheitsprüfung kann helfen, den Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und Compliance-Risiken zu vermeiden.
Betroffenheit erkennen: Für wen werden die neuen Anforderungen relevant?
Die kanadische Regierung hat im Rahmen des Canadian Environmental Protection Act (CEPA) zwei sogenannte Section-71-Erhebungen veröffentlicht. Unternehmen müssen Informationen melden, wenn sie bestimmte Stoffe herstellen, importieren oder in ihren Produkten verwenden und definierte Mengenschwellen überschreiten. Die erste Phase umfasst 184 Stoffe mit einer Meldefrist bis zum 3. März 2027, die zweite Phase weitere 16 Stoffe mit Frist zum 8. September 2027. Die abgefragten Daten beziehen sich auf Tätigkeiten im Kalenderjahr 2025.
Die Stoffliste umfasst zahlreiche Substanzen, die bereits in anderen Rechtsräumen regulatorisch diskutiert werden. Dazu gehören unter anderem PPD-Derivate aus der Reifen- und Gummiindustrie, Chromverbindungen, bestimmte Lösungsmittel wie N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) und 1-Brompropan (1-BP), Organophosphat-Flammschutzmittel, Azofarbstoffe sowie weitere Stoffgruppen mit Anwendungen in Konsumgütern und industriellen Prozessen.
Besonders relevant ist, dass die Anforderungen nicht nur Chemikalienhersteller betreffen. Auch Unternehmen, die Stoffe in Gemischen, Erzeugnissen oder importierten Produkten verwenden, können meldepflichtig werden. Eine erste Betroffenheitsanalyse sollte daher das gesamte Produktportfolio einschließlich der Lieferketten berücksichtigen.
Welche Informationen werden benötigt?
Unternehmen, die unter die Meldepflicht fallen, müssen umfangreiche Informationen bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Herstellungs-, Import- und Verwendungsmengen, Konzentrationen der Stoffe in Produkten sowie Angaben zu möglichen Freisetzungen in Luft, Wasser oder Boden. Für einzelne Stoffgruppen werden darüber hinaus zusätzliche Informationen zu Anwendungsbereichen und Verwendungen verlangt.
In der Praxis liegt die Herausforderung häufig weniger in der eigentlichen Meldung als in der Zusammenstellung der erforderlichen Daten. Informationen müssen häufig aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen zusammengeführt oder entlang der Lieferkette beschafft werden. Insbesondere bei komplexen Produkten und internationalen Lieferketten kann die Ermittlung relevanter Stoffgehalte und Mengen erhebliche Ressourcen binden. Gleichzeitig drohen bei Verstößen gegen die Meldepflicht empfindliche Sanktionen: Diese können bei einer ersten Verurteilung bis zu 25.000 CAD für Einzelpersonen beziehungsweise bis zu 500.000 CAD für große Unternehmen betragen. Bei wiederholten Verstößen können sich die Höchststrafen sogar verdoppeln.
Frühzeitig handeln und Compliance-Risiken reduzieren
Die aktuelle Stoffabfrage gibt zugleich einen Hinweis darauf, welche Stoffe die kanadischen Behörden künftig verstärkt bewerten und gegebenenfalls regulatorisch weiter adressieren könnten. Unternehmen sollten die Initiative daher nicht ausschließlich als Berichtspflicht verstehen, sondern auch als Signal für mögliche zukünftige Entwicklungen im Chemikalienrecht.
Wir unterstützen Sie dabei, ihre Betroffenheit systematisch zu bewerten, relevante Stoffe und Produktgruppen zu identifizieren sowie die erforderlichen Informationen zusammenzustellen.
Passend zum Thema: In unserer Schulung „GHS in den USA und Kanada“ erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Anforderungen an die Gefahrstoffkommunikation und die regulatorischen Besonderheiten beider Märkte.
Darüber hinaus können wir bei der Interpretation der Anforderungen, der Kommunikation entlang der Lieferkette und der Vorbereitung der Meldung unterstützen. Eine frühzeitige Prüfung schafft Transparenz über bestehende Pflichten und hilft, den Aufwand für die spätere Umsetzung gezielt zu planen.
Melden Sie sich hierfür unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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