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  ▪︎  PFAS, REACH

PFAS-Beschränkung: EU-Kommission prüft Optionen für bislang nicht berücksichtigte Sektoren

Am 25. Mai endete die öffentliche Konsultation zum SEAC-Entwurf. Jedoch werden acht Sektoren bei der Stellungnahme nicht berücksichtigt. Die Europäische Kommission prüft nun Optionen, wie den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit vermittelt werden kann. Im Raum steht unter anderem ein Mandat für die ECHA, die Sektoren noch nachträglich zu bewerten.

Am 27. August 2025 hat die ECHA ein Update zum PFAS-Beschränkungsprozess veröffentlicht und die folgenden Sektoren ergänzt, in denen PFAS verwendet werden.

  • Druckanwendungen
  • Dichtungsanwendungen
  • Maschinenanwendungen
  • sonstige medizinische Anwendungen wie Primärverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel
  • militärische Anwendungen
  • Sprengstoffe
  • technische Textilien sowie
  • breitere industrielle Anwendungen wie Lösungsmittel und Katalysatoren.

Ende Mai dieses Jahres endete die öffentliche Konsultation zum SEAC-Entwurf. Die Mitglieder der SEAC erarbeiten nun auf Basis der eingegangenen Informationen bis Ende des Jahres einen finalen Entwurf. Darin sind die acht ergänzten Sektoren zwar Teil der Gesamtbewertung. Allerdings wurden sie nicht für sich bewertet, das heißt es gab in den Entwürfen keine eigenen RAC- und SEAC-Kapitel und entsprechend auch keine detaillierte Nutzen-/Kostenbewertung je Sektor. Das hat die betroffenen Unternehmen und Verbände auf den Plan gerufen, weil sie Pauschalverbote ohne kritische Analyse befürchten.

Cefic fordert Ausnahmeregelungen

Diese Regelungen sollen für die Verwendung von PFAS in der Industrie gelten. Dabei beruft sich der Verband auf eine zweite Studie zur Verwendung von PFAS in Industrie- und Chemieanlagen; eine erste Studie war bereits im Februar 2026 erschienen. Darin betonte CEFIC bereits die Dringlichkeit von gezielten Ausnahmeregelungen. Keine der PFAS-Alternativen würde die Leistungsfähigkeit von PFAS erreichen, sodass jede Substitution eine Einzelfallprüfung erfordern würde.

Was die Bundesregierung sagt

Die Bundesregierung äußerte sich zum Thema PFAS in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 19. März. Demnach sollen „PFAS zukünftig überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist. Die Bundesregierung wird sich auch für angemessene Übergangsfristen und Ausnahmen einsetzen, die es ermöglichen, dass PFAS langfristig und ggf. auch unbegrenzt dort weiterhin eingesetzt werden können, wo absehbar geeignete PFAS-freie Alternativen oder alternative Technologien fehlen.“

Was die EU plant

Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission; sie muss entscheiden, wie es mit der Bewertung der Sektoren weitergeht. Allerdings wird sie dies erst tun, wenn der finale SEAC-Entwurf Ende 2026 vorliegt. Sollte die EU-Kommission nach Sichtung des Entwurfs zusätzliche Informationen fordern, könnte sie der ECHA ein neues Mandat erteilen, um weitere Daten zu diesen Sektoren zu erheben. In diese Richtung hat sich auch schon der SEAC-Ausschuss selbst geäußert. Auf Seite 16 des Entwurfs vom März dieses Jahres steht, dass der Ausschuss empfiehlt, so bald wie möglich eine Bewertung aller vom Dossier-Einreicher in diesen spezifischen Sektoren untersuchten Verwendungen durchzuführen.

 

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