▪︎ REACH, SDB
REACH-Kandidatenliste erweitert: ECHA bewertet polybromierte Verbindung als SVHC
Die ECHA hat 1,1′-(Ethandiyldiyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Damit kommen auf Lieferanten, Importeure und Hersteller von DBDPE-haltigen Erzeugnissen neue Verpflichtungen zu.
Breites Anwendungsportfolio
Der Eintrag erfolgte aufgrund der sehr persistenten und sehr bioakkumulativen Eigenschaften von DBDPE. Der Schritt verdient besondere Aufmerksamkeit, weil viele Unternehmen von der Neuerung betroffen sind. Immerhin wird der Stoff im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Mengen von 10.000 bis 100.000 Tonnen pro Jahr hergestellt und/oder importiert und in verschiedenen Branchen verwendet, darunter in der Kunststoffindustrie, der Elektronik- und Elektroindustrie sowie zur Herstellung von Schäumen und Dämm-Materialien.
Neue Verpflichtungen
Sofern Sie DBDPE herstellen und/oder importieren, ergeben sich für Sie Informationspflichten gegenüber
- dem Anwender, gemäß Artikel 33, Absatz 1 der REACH-Verordnung: Wenn der SVHC in einer Konzentration ≥ 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis enthalten ist, muss dies dem Abnehmer mitgeteilt werden.
- der ECHA, gemäß Artikel 7, Absatz 2 der REACH-Verordnung: Die Informationspflicht gilt, sofern die Menge des Stoffes in allen bereitgestellten Erzeugnissen eine Tonne pro Jahr überschreitet.
Zudem müssen Sie als Lieferant des Stoffs, entweder als Reinsubstanz oder als Bestandteil eines Gemisches, Ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung stellen. Ist bereits eines vorhanden, müssen Sie gemäß Artikel 31 Absatz 9 Buchstabe a der REACH-Verordnung Abschnitt 15 im SDB aktualisieren.
Auch zu bedenken ist, dass SVHC-haltige Produkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010, Artikel 6, Absatz 6 kein EU Ecolabel erhalten können.
Was jetzt droht
In ihrer Pressemeldung schreibt die ECHA, dass die Identifizierung von DBDPE als SVHC die potenziellen Beschränkungsmaßnahmen für bromierte Flammschutzmittel unterstützen wird. Mit anderen Worten: DBDPE könnte künftig auf der REACH-Zulassungsliste landen. Dann müssten Unternehmen eine Zulassung beantragen, um die Substanz weiter verwenden zu dürfen.
Für weitergehende Informationen und/oder Rückfragen zum Thema sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.