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REACH-Registrierungsgebühren: EU-Kommission macht Zugeständnisse bei der Beantragung der KMU-Anerkennung

Die EU-Kommission hat den Verordnungsentwurf zur REACH-Verwaltungsgebühr nochmals aktualisiert, nachdem der ursprüngliche Entwurf vom Februar kritisiert worden war. Streitpunkt war vor allem die lange Vorlaufzeit, die von der ECHA für die Beantragung der KMU-Anerkennung gefordert wurde.

KMUs im Vorteil

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren bei der Stoffregistrierung von Gebührenermäßigungen von bis zu 95 Prozent. Vorausgesetzt, sie weisen im Vorfeld ihren Status nach. Gemäß dem ersten Entwurf der EU-Kommission sollten die Unternehmen dies sechs Monate vor der Registrierung beantragen. Zu viel, nach Ansicht der betreffenden Unternehmen. 

Die EU lenkt ein

Nun ist die EU-Kommission zurückgerudert. Der aktualisierte Vorschlag sieht nun ein Zeitfenster von zwei statt sechs Monaten vor. Das heißt, Unternehmen müssen zwei Monate vor einer erstmaligen Stoffregistrierung, ihren KMU-Status bei der ECHA beantragen, wenn sie in den Genuss von Gebührenermäßigungen kommen wollen. Erkennt die ECHA den Status an, gilt dieser für eine Dauer von drei Jahren. Zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer, muss das Unternehmen seinen Status erneut beantragen, sofern er unverändert geblieben ist.

Die Änderungen des Kommissionsvorschlags, die erstmals im Februar bekannt gegeben wurden, wurden auf der Sitzung des REACH-Ausschusses am 29. April erneut erörtert.

Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da, wenn Sie in puncto REACH-Registrierung oder andere Themen rund um die REACH-Verordnung Unterstützung benötigen.

Weiterführende Links

Gesetzentwurf der EU-Kommission

 

 

 

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