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Schadstoffe in Verbraucherprodukten: Europäische Kommission nimmt chinesische Online-Plattformen ins Visier
Die Europäische Kommission möchte den Import unsicherer Produkte eindämmen und fordert eine wirksamere Zoll- und Marktüberwachung. Deshalb sollen die nationalen Zollbehörden in den 27 EU-Mitgliedstaaten künftig enger zusammenarbeiten.
Einfallstor Online-Plattform
Laut einer EU-Pressemitteilung gelangten im vergangenen Jahr rund 4,6 Milliarden Sendungen über Online-Plattformen auf den EU-Markt. Das sind zwölf Millionen Pakete pro Tag. Tendenz steigend. Im Jahr 2024 waren es doppelt so viele wie im Jahr 2023 und dreimal so viele wie 2022. Die meisten Waren stammen aus China und haben einen Wert von jeweils unter 150 Euro. Das Problem: Viele dieser Waren enthalten Schadstoffe in Konzentrationen, die in der EU längst verboten sind.
Zollbehörden unter Druck
Verstöße gegen den Verbraucherschutz wurden schon in der Vergangenheit bei Inspektionen aufgedeckt. Damals stellte sich heraus, dass nahezu jedes fünfte online-gehandelte Produkt gegen EU-Recht verstößt. Dem unkontrollierten Online-Treiben möchte die EU nun einen Riegel vorschieben. Unter anderem ist geplant, eine Bearbeitungsgebühr für Pakete von Onlinehändlern wie Temu und Shein einzuführen. Damit sollen die steigenden Kosten für Zollbehörden ausgeglichen werden. Die bislang geltende Zollbefreiung für Sendungen im Wert von unter 150 Euro wäre damit Geschichte.
EU-Zolldatenplattform soll es richten
Ferner möchte die EU im Rahmen der EU-Zollunion-Reform, dass künftig alle importierenden Unternehmen ihr Geschäft über die neu einzurichtende EU-Zolldatenplattform abwickeln. Diese Plattform wird Importeuren einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr gewähren. Zugleich werden Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent und besser kontrollierbar. Händler, die rechtskonform handeln, sollen dann als „Trust & Check“-Händler Waren ohne aktives Tätigwerden der EU-Zollbehörden in den Verkehr bringen dürfen.
Der Zeitplan
Die Datenplattform soll ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels und ab 2032 auf freiwilliger Basis allen Importeuren zur Verfügung stehen. Im Jahr 2035 soll geprüft werden, ob diese Möglichkeit auf alle Wirtschaftsbeteiligen ausgeweitet werden kann, wenn die Plattform ab 2038 für alle verpflichtend wird.
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