▪︎ REACH
Türkei:
Fristverlängerung für KKDIK-Registrierung nun offiziell
Das türkische Umweltministerium hat das KKDIK-Gesetz geändert und damit neue Registrierungsfristen festgelegt. Den entsprechenden Gesetzestext hat das Ministerium am 23. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Gesetzesänderung gewährt die türkische Regierung den Unternehmen für die Stoffregistrierung genau die Fristen, die bereits seit einigen Monaten im Raum standen.
31. Dezember 2026:
- Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich > 1.000 Tonnen/Jahr
- Desgleichen für CMR-Stoffe (krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend) im Tonnagebereich > 1 Tonne/Jahr sowie
- für Stoffe im Tonnagebereich >100 Tonnen/Jahr, die als akut wassergefährdend (Akut 1) und langfristig wassergefährdend (Chronisch 1) eingestuft sind.
31. Dezember 2028:
- Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich 100 – 1.000 Tonnen/Jahr
31. Dezember 2030:
- Für hergestellte und/oder importierte Stoffe im Tonnagebereich 1 – 100 Tonnen/Jahr
Ausgeprägte Türkei-Expertise
Wir stellen den Marktzugang für Ihre Produkte sicher, indem wir die Vermarktung Ihrer Stoffe rechtskonform machen. Hierzu arbeiten wir schon seit vielen Jahren mit unserem türkischen Partner CRAD zusammen.
Für weitergehende Infos sind wir unter sales@kft.de jederzeit gerne für Sie da.