▪︎ REACH
UK-REACH: Regierung rudert bei Datenanforderungen des ATRm zurück
Die britische Regierung hat Anpassungen am „Alternative Transitional Registration Model“ (ATRm) für UK‑REACH angekündigt. Mit der Abkehr von zusätzlichen Datenanforderungen reagiert sie auf anhaltende Kritik aus der chemischen Industrie und setzt zugleich stärker auf regulatorische Angleichung an die EU.
Mit der Überarbeitung des „Alternative Transitional Registration Model“ (ATRm) hat das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Department for Environment, Food & Rural Affairs – Defra) bestätigt, dass unter UK-REACH keine zusätzlichen Angaben zu Verwendung und Exposition eingeführt werden, die über das hinausgehen, was nach den bestehenden UK-REACH-Vorschriften bereits erforderlich ist. Ziel der neuen Ausrichtung ist es, unnötige regulatorische Belastungen zu vermeiden und eine engere Anlehnung an bestehende Entscheidungen unter EU-REACH sicherzustellen.
Reduzierte Anforderungen und deutliche Kostensenkung
Das ATRm betrifft rund 20.000 Stoffe, die sich zum Zeitpunkt des Brexits bereits unter EU-REACH in Großbritannien auf dem Markt befanden. Das überarbeitete Modell soll die Kosten der erneuten Registrierung deutlich reduzieren. Ohne das ATRm würden für diese Übergangsregistrierungen die heutigen Zulassungsanforderungen gelten, die normalerweise nur für Stoffe Anwendung finden, die erstmals auf den GB‑Markt gebracht werden. Dies könnte für die Industrie bis 2030 einmalige Kosten von rund 2 Milliarden Pfund verursachen.
Gefordert werden künftig lediglich grundlegende Gefahrenbewertungen, Chemikaliensicherheitsbewertungen (CSA) und Chemikaliensicherheitsberichte (CSR) sowie die Teilnahme an Stoffinformationsforen. Zusätzliche Informationen zu Verwendung und Exposition entfallen, sofern keine besonderen regulatorischen Gründe vorliegen.
Ein zentrales Element bleibt jedoch die sogenannte „Transitional Evaluation“. In diesem Rahmen kann die britische Arbeitsschutzbehörde HSE bei neuen oder aufkommenden Risiken weiterführende Studien anfordern, insbesondere bei komplexen Endpunkten. Genau hier sehen viele Unternehmen weiterhin wirtschaftliche und organisatorische Risiken.
Anhaltende Kritik und Forderung nach weiterer Vereinfachung
Trotz der Entlastungen äußern Industrieverbände weiterhin Skepsis. Kritisiert werden insbesondere die ab 2029 greifenden Registrierungsfristen mit kurzen Übergangszeiträumen sowie mögliche Belastungen für nachgeschaltete Anwender. Mehrere Verbände fordern, das ATRm-System vollständig abzuschaffen und stattdessen dem Schweizer Modell zu folgen, das keine gesonderte Registrierungspflicht fordert und weitgehend den EU-Beschlüssen folgt.
Auch Umweltorganisationen mahnen zur Vorsicht: Eine Reduzierung der Datenanforderungen sei nur dann vertretbar, wenn das Vereinigte Königreich konsequent bei der regulatorischen Bewertung an der EU ausgerichtet bleibe.
Die Defra kündigte eine weitere Konsultation zur Umsetzung der geplanten Gesetzgebung an, um sowohl Kosteneinsparungen als auch die Rechtssicherheit weiter zu erhöhen.
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