▪︎ CLP, REACH
„Ukraine REACH“ ab 2025: Ukraine gleicht sich europäischem Chemikalienrecht an
Am 23. Juli hat die ukrainische Regierung Ukraine REACH (technical regulation for the safety of chemical products) verabschiedet. Damit gleicht die Ukraine den Rechtsrahmen für den Umgang mit Chemikalien der EU an. Die Verordnung wird am 23. Januar 2025 in Kraft treten.
Ukraine REACH verpflichtet Unternehmen und Importeure, künftig alle Chemikalien zu registrieren, die sie im Land herstellen oder dorthin importieren.
Mit der Verabschiedung der Verordnung gelten folgende Registrierungsfristen:
1. Oktober 2026:
- für Stoffe im Tonnageband >1.000 t/a
- für Stoffe sehr giftig für Wasserorganismen im Tonnageband >100 t/a
- sowie für Stoffe der Kategorie 1A und 1B (erwiesenermaßen und wahrscheinlich krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch >1 t/a
1. Juni 2028:
- für Stoffe im Tonnageband 100 – 1.000 t/a
1. März 2030:
- für Stoffe im Tonnageband 1 – 100 t/a
Bereits Ende Juni trat die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) in Kraft.
Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe in die Ukraine ein, wenden Sie sich gerne an uns.