▪︎ GHS, SDB
USA:
OSHA veröffentlicht aktualisierten Hazcom-Standard
Die US-amerikanische Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (OSHA) hat Ende Mai 2024 eine aktualisierte Fassung des HCS-Standards (Hazard Communication Standard) veröffentlicht. Damit hat sie die Inhalte weitgehend an GHS Rev.7, die siebte überarbeitete Ausgabe des Global Harmonisierten Systems GHS der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, angepasst.
Die Bestimmungen sind rechtlich bindend im Hinblick auf die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrenstoffen, die Gefahrenkommunikation sowie für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB).
Gestaffelte Fristen
Die Vorschrift trat am 19. Juli 2024 in Kraft. Zu beachten ist, dass die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften gestaffelt sind.
- 19. Januar 2026: für Hersteller, Importeure und Händler von Stoffen
- 19. Juli 2027: für Hersteller, Importeure und Händler von Gemischen.
- 20. Juli 2026: für Arbeitgeber, die Standorte mit Stoffen betreiben, die unter die HCS-Richtlinie fallen
- 19. Januar 2028: für Arbeitgeber, die Standorte mit Gemischen betreiben, die unter die HCS-Richtlinie fallen
Was neu ist
Aktualisiert oder ergänzt wurden unter anderem
- die Einstufungskategorien für Aerosole, desensibilisierte Sprengstoffe und entzündliche Gase
- Gefahren- und Sicherheitshinweise
- Kennzeichnungsvorschriften für Kleingebinde, mit spezifischen Anforderungen für Behälter mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger;
- Kennzeichnungsvorschriften für verpackte Behälter, die für den Versand freigegeben wurden oder die eine Massengutbeförderung darstellen
- Die Konzentrationsbereiche, die zu verwenden sind, wenn die spezifische Konzentration eines Stoffes als Geschäftsgeheimnis geltend gemacht wird.
Geklärt wurde auch der Streit um eine klarere Formulierung bezüglich der Anforderung, Gefahren anzugeben, die sich durch die Verwendung von Chemikalien in nachgelagerten Prozessen ergeben. Hier stellte die OSHA klar, dass ein vorgelagerter Lieferant oder Hersteller nicht jede einzelne Gefahr ermitteln müsse, die sich aufgrund der Chemikalienverwendung in nachgelagerten Prozessen ergibt. Lediglich die aufgrund der Eigenschaften vorhersehbaren Gefahren und diejenigen, die dem Hersteller ohnehin bekannt sind.
Diese Angaben sind bei der Produktkennzeichnung und beim Erstellen der SDB zu berücksichtigen.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.