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  ▪︎  GHS, SDB

Vietnams neues Chemikaliengesetz: Was sich für Unternehmen ändert

Seit Januar 2026 gilt in Vietnam das Chemikaliengesetz „Law on Chemicals No. 69/2025/QH15“. Es wurde am 14. Juni 2025 von der vietnamesischen Nationalversammlung angenommen und ersetzt das bisherige Chemikaliengesetz von 2007. Damit kommen auf Unternehmen erweiterte Compliance-Pflichten zu.

Das neue Gesetz nimmt den Lebenszyklus der Chemikalien in den Blick und regelt deren Produktion, Handel, Import/Export, Transport, Lagerung, Verwendung sowie deren Entsorgung und Wiederaufbereitung. Maßgebend ist die Einteilung der Stoffe in drei Regulierungsgruppen.

  • Bedingt zulässige Chemikalien
  • Besonders kontrollierte Chemikalien
  • Verbotene Chemikalien

Neue Pflichten

Je nach Zugehörigkeit ergeben sich für Hersteller, Händler, Importeure, Anwender unterschiedliche Anforderungen an Lizenzen, Genehmigungen, Offenlegungspflichten und Kontrollmaßnahmen.

Unter anderem müssen die Unternehmen  

  • ihre Chemikalienbestände prüfen und den Regulierungsgruppen zuordnen.
  • gegebenenfalls neue Lizenzen/Zertifikate beantragen.
  • jede Transaktion des Stoffs erfassen und dokumentieren.
  • Sicherheits‑ und Kennzeichnungspflichten strikt umsetzen.
  • gegebenenfalls Produkte neu klassifizieren oder umgestalten, um Anforderungen an gefährliche Stoffe zu erfüllen.

SDB: was sich ändert

  • Während Unternehmen nach dem alten Gesetz nur für besonders gefährliche Chemikalien Sicherheitsdatenblätter (SDB) erstellen mussten, besteht diese Pflicht nun für alle Chemikalien, die als gefährlich klassifiziert sind.
  • Im Gegensatz zu vorher, fordert das neue Gesetz nun ein einheitliches Format nach GHS (Globally Harmonized System).
  • Die Inhalte sind umfassender und betreffen nun auch chemische Zusammensetzung, Gefahren, Lagerung, Transport, Schutzmaßnahmen, Entsorgung und Notfallmaßnahmen.
  • Bei Änderungen von Klassifizierung, Inhalt oder Sicherheitsmaßnahmen sind die SDB zu aktualisieren.
  • Die SDB von besonders kontrollierten Chemikalien sind den Behörden zur Aufnahme ins nationale Chemikalien-Informationssystem zuzusenden.
  • Bei fehlenden und/oder fehlerhaften SDB sind klar festgelegte Bußgelder und administrative Maßnahmen fällig.

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