PCN-Meldung (Chemikalien): Ihre Komplett­lösung für rechts­konforme Produkt­meldungen

Entdecken Sie unser maßgeschneidertes Beratungsangebot, das Ihnen umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um Produktmeldungen bietet. Unser Service umfasst nicht nur eine detaillierte Beratung, sondern auch die vollständige Übernahme Ihrer Produktmeldungen.

Von der Daten­erfassung zur ECHA-Einreichung: Was die CLP-Verordnung vorschreibt

Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung 1272/2008 legen für physikalisch und gesundheitlich gefährliche chemische Gemische europaweit einheitliche Regeln fest. Dabei gibt es eine Reihe von Daten, die bereitgestellt werden müssen, um ein Meldedossier zu erstellen.
Das fertige Dossier wird zentral bei der ECHA eingereicht und anschließend an die jeweiligen Behörden der ausgewählten Länder weitergereicht, die es wiederum an deren nationale Giftnotrufzentren weiterleiten. Somit können in Notfällen die Giftinformationszentralen schnell eine kompetente Auskunft geben.

Der schwierige Weg zur korrekten Produkt­meldung Ihrer Chemikalien

Obwohl die Produktmeldungen fast europaweit einheitlich sind, ist das Meldeverfahren komplex. Es gilt zu klären: Wie gehe ich bei der Meldung vor? Ist meine Software dafür geeignet? Welche Validierungsprobleme können auftreten? Welche Regelungen sind beim UFI (Unique Formula Identifier) zu beachten? Müssen neben gefährlichen Gemischen womöglich auch noch spezielle ungefährliche Gemische gemeldet werden und wenn ja, wie und wo?

Unsere Lösung

Nutzen Sie unser umfassendes Know-how für die Meldungen in den EU-Mitgliedstaaten! Wir beraten Sie nicht nur umfassend, sondern übernehmen auch das komplette Meldeverfahren für alle EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz. Für Ihre Meldung erstellen wir einen UFI und übermitteln den zuständigen Behörden Ihre Produktdaten, wie beispielsweise die chemische Zusammensetzung, Stoffidentität und Toxikologie. Wir überweisen an die zuständige Stelle notwendige Gebühren und erfüllen andere nationale Anforderungen.

Darüber hinaus können wir Ihnen helfen, die relevanten produktspezifischen Anforderungen zu erfüllen, unabhängig davon, wo auf der Welt Sie tätig sind. In diesem Zuge bieten wir Third Party PCN-Meldungen an, um nicht europäische Firmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir übernehmen Ihre Produktmeldungen!

 

Unsere Leistungen im Detail

  • Beratung in Bezug auf Produktmeldungspflichten für Chemikalien

  • Live-Unterstützung bei IUCLID-Cloud Dossiererstellungen

  • UFI-Generierungen und -Aktualisierung

  • Erstellung des PCN-Meldedossiers und Durchführung der Meldungen für alle EU/EWR-Mitgliedsstaaten und die Schweiz

  • Meldungen von Produkten gemäß zusätzlichen nationalen Regelungen innerhalb der EU, nationale Anforderungen wie z.B. in Kroatien und Bulgarien

  • Third Party PCN-Meldungen für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU

  • Überwachung notwendiger Gebühren und deren Fälligkeit

  • Schulungen, die Ihnen einen umfassenden Überblick über die Art 45-Verpflichtungen und den Anhang VIII geben

KFT – Ihr starker Partner für
Chemical Compliance Lösungen