EU REACH-Registrierung von Chemikalien. Für Unternehmen in- und außerhalb Europas
Wir sind bestens mit den spezifischen rechtlichen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH – Registrierung, Evaluierung und Autorisierung) vertraut und sichern Ihnen einen reibungslosen Marktzugang Ihrer Produkte. Dabei übernehmen wir die Beschaffung aller erforderlichen Daten sowie Dokumente und führen für Sie die Registrierungen durch.
Rechtliche Anforderungen der EU REACH-Verordnung
Die EU hat mit der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Registrierungspflicht für Chemikalien in Europa etabliert. Dabei kommen unterschiedliche Registrierungen in Frage.
Was muss bei der Registrierung berücksichtigt werden?
Bei der REACH-Registrierung müssen mehrere entscheidende Fragen geklärt werden, wie z.B.:- Soll der Stoff als Vollregistrierung (Artikel 10) oder als transportiertes, isoliertes Zwischenprodukt (Artikel 18) registriert werden?
- Wird die Registrierung als federführender Registrant oder Mitregistrant durchgeführt?
- In welchem Mengenband erfolgt die Registrierung?
Unsere Lösung
Bei einer geplanten Einreichung als federführender Registrant beginnen wir mit einer Datenlückenanalyse, um den Umfang der benötigten Informationen und Kosten zu ermitteln. So können Sie entscheiden, ob Sie fortfahren möchten. Anschließend begleiten wir Sie bei neuen Studien und übernehmen die Erstellung des IUCLID-Dossiers für Voranfrage und Registrierung sowie die Erstellung des Stoffsicherheitsberichts (CSR – chemical safety report) mit der dazugehörigen Ableitung von Expositionsszenarien. Des Weiteren kümmern wir uns um die gesamte Kommunikation mit den Behörden, insbesondere mit der ECHA.
Bei Mitregistrierungen bieten wir ebenfalls umfassende Dienstleistungen an: von der Identifizierung des federführenden Registranten oder SIEF-Managers (SIEF – Substance Information Exchange Forum), über die Stoffidentitätsuntersuchung mit der anschließenden Voranfrage bei der ECHA, den Kauf der Rechte an den notwendigen Studien (LoA –„Letter of Access“) bis hin zur Erstellung und Einreichung des Dossiers.
Sofern Sie ein Unternehmen außerhalb der EU betreiben, treten wir als Ihr Alleinvertreter (gemäß Artikel 8) auf, um Ihnen den Zugang zum europäischen Markt zu erleichtern und alle erforderlichen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Als Alleinvertreter unterstützen wir Ihre Importeure durch die Erstellung eines gesetzeskonformen erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB) (à Link) in der jeweiligen Landessprache.
Wir begleiten Sie darüber hinaus auch nach der Registrierung bei der Kommunikation mit Drittfirmen oder Behörden sowie bei notwendigen Aktualisierungen.
Unsere Leistungen im Detail
- Datenlückenanalyse (zur Entwicklung von Teststrategien)
- Beratung hinsichtlich der Pflichten und Rentabilität einer Registrierung
- Erstellung der Stoffsicherheitsbewertung (CSR) und Ableitung von Expositionsszenarien
- Registrierung als federführender Registrant oder Mitregistrant
- Ansprechpartner bei notwendigen Aktualisierungen und SIEF-Management
- Übernahme der Rolle des Alleinvertreters für Firmen außerhalb der EU, nach REACH, Artikel 8
- Risikobewertung und Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDB)