▪︎ REACH
Brasilien REACH:
Senat billigt Chemikalienmanagementgesetz
Der brasilianische Senat hat am 15. Oktober ein REACH-ähnliches Rahmengesetz für das Chemikalienmanagement (PL 6120/2019), in Portugiesisch, verabschiedet. Im Anschluss muss nun Präsident Luiz Inácio Lula da Silva das Gesetz genehmigen.
Die nächsten Schritte
Wenn das Gesetz wie erwartet kommt, ist es die Aufgabe der Regierung,
- ein nationales Chemikalieninventar zu erstellen,
- ein Verfahren zur Priorisierung von Stoffen im Rahmen der Risikobewertung festzulegen und
- die zuständigen Behörden zu benennen.
Sobald das Online-Registrierungssystem für das nationale Verzeichnis eingerichtet ist, müssen Unternehmen binnen drei Jahren alle Stoffe registrieren, die sie in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen und/oder importieren.
Blickwinkel Registrierung
Für die Registrierung sollten Unternehmen unter anderem folgende Informationen bereithalten:
- Angaben zum Hersteller und/oder Importeur
- die jährlich produzierten oder importierten Mengen;
- die chemische Bezeichnung einschließlich CAS- oder IUPAC-Nummer
- die Gefahreneinstufung gemäß dem gültigen GHS-Standard (aktuell gilt GHS Rev.7)
- empfohlene Verwendungen.
Welche Stoffe ausgeklammert sind
Laut Entwurf wird das Gesetz nicht für Stoffe gelten, für die es eigene Rechtsvorschriften gibt, etwa Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizide, pharmazeutische Wirkstoffe und medizinische Geräte. Nicht registrierungspflichtig sind ferner Gemische, Erzeugnisse sowie Monomereinheiten von Polymeren und „unbedenkliche Polymere“, für die eine eigene Verordnung geplant ist.
Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Brasilien ein, wenden Sie sich gerne an uns.