▪︎ REACH
Chrom (VI)-Verbindungen:
EU möchte Beschränkung ausweiten
Die EU-Kommission hat die ECHA aufgefordert, einen REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten – und zwar nicht nur für Chromtrioxid und Chromsäure, sondern für alle elf Chrom-(VI)-Verbindungen, die derzeit auf der Zulassungsliste für besonders besorgniserregende Stoffe stehen (Anhang XIV der REACH-Verordnung).
Neben Chromtrioxid und Chromsäure (Einträge 16 und 17 in Anhang XIV der REACH-Verordnung) sind dies die Verbindungen
- Natriumdichromat (Eintrag 18)
- Kaliumdichromat (Eintrag 19)
- Ammoniumdichromat (Eintrag 20)
- Kaliumchromat (Eintrag 21)
- Natriumchromat (Eintrag 22)
- Dichromtris(chromat) (Eintrag 28)
- Strontiumchromat (Eintrag 29)
- Kaliumhydroxyoctaoxodizinkat-Dichromat (Eintrag 30) und
- Pentazinkchromat-Octahydroxid (Eintrag 31)
Auch Stoffe, die bislang nicht in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt sind, etwa Bariumchromat, könnten in den Beschränkungsvorschlag integriert werden.
Mit dem Schritt möchte die EU von vornherein vermeiden, dass die Industrie auf diese Chrom-(VI)-Verbindungen ausweicht, eine „regrettable substitution“, und die ECHA mit einer Flut von Zulassungsanträgen überhäuft.
Die ECHA soll den Beschränkungsvorschlag bis zum 11. April 2025 vorlegen.
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