▪︎ CLP, Omnibus VI
CLP-Kennzeichnungspflichten: EU-Parlamentsausschüsse stimmen für „Chemikalien-Omnibus-VI“-Paket
Die beiden Fachausschüsse des EU-Parlaments, der Ausschuss für Umweltfragen, Klimawandel und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) haben sich am 15. April für vereinfachte Rechtsvorschriften und geringeren Verwaltungsaufwand bei der CLP-, Kosmetik- und Düngemittel-Verordnung ausgesprochen.
In einer gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse ENVI und IMCO einigten sich die Europaabgeordneten bezüglich des von der Kommission im Jahr 2025 vorgeschlagenen „Omnibus VI“-Pakets auf einen Kompromiss. Laut Pressemeldung des EU-Parlaments sei es möglich, die Vorschriften für Chemikalien flexibler zu gestalten und dennoch die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt zu schützen.
Standpunkt CLP-Verordnung
Die Abgeordneten lehnen es ab, wie von der EU-Kommission ursprünglich gefordert, alle Anforderungen an das Produktetikett zu streichen.
- Stattdessen plädieren sie für gut lesbare Etikettentexte. Auch müsse auf dem Etikett eine Telefonnummer des Lieferanten angegeben sein.
- Ferner solle die Kommission prüfen, ob man bei Verpackungen mit einem Inhalt von 10 bis 125 ml die Pflichtangaben vereinfachen kann.
- Zusätzlich fordern sie, dass in jeder öffentlichen Werbung für ein als gefährlich eingestuftes Produkt ein entsprechender Warnhinweis, wie z. B. in Form der relevanten Gefahrenpiktogramme, enthalten sein muss.
Die ECHA solle die Etikettengestaltung über aktualisierte Leitlinien präzisieren.
Standpunkt Kosmetik-Verordnung
- Bezüglich der Revision der Kosmetik-Verordnung wollen die Abgeordneten Kosmetika mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffen) schneller vom Markt nehmen als die EU-Kommission.
- Die Abgeordneten lehnen zudem den Vorschlag der Kommission ab, CMR-Stoffe von der Regelung auszunehmen, wenn ein Gesundheitsrisiko nur bei oraler oder inhalativer Exposition gegeben ist.
- Außerdem sollen bei Kosmetika, die online verkauft werden, alle erforderlichen Informationen wie Haltbarkeit und Inhaltsstoffe für den Verbraucher klar und deutlich sichtbar angegeben werden – und zwar auf der Website und nicht nur auf der Verpackung.
Standpunkt Düngemittel-Verordnung
- Durch die Aktualisierung der Verordnung sollen Landwirte künftig leichter Zugang zu einheitlich zugelassenen EU-Düngemitteln erhalten.
- Neue Düngemittel (z. B. mit Recyclingstoffen oder Mikroorganismen) sollen schneller zugelassen werden können.
- Die Kennzeichnung von Düngemitteln soll einheitlich und klar verständlich sein.
Das Chemikalien-Omnibus VI-Paket durchläuft nun die finale Phase. Aktuell verhandeln Parlament, Rat und Kommission über den endgültigen Text.
Fragen rund um das Omnibus VI-Paket richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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