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  ▪︎  CLP

CLP-Verordnung: 23. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) veröffentlicht

Am 20. Juni 2025 wurde EU-Verordnung 2025/1222 veröffentlicht und damit Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung aktualisiert. In der Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe wurden insgesamt zehn Einträge geändert und 22 hinzugefügt.

Was neu ist

Geändert wurden unter anderem die Einträge von α-Methylstyrol, 1,1-Dichlorethylen und dem Pflanzenschutzwirkstoff Folpet. Beispiele für neu aufgenommene Stoffe sind Distickstoffoxid, Ozon, Bariumchromat und Triphenylphosphat sowie der Biozidwirkstoff Dinotefuran.

Welche Fristen gelten

Die Verordnung gilt seit dem 10. Juli 2025. Unternehmen wird jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt, um Lagerbestände zu verkaufen. Verpflichtend gilt die Verordnung ab dem 1. Februar 2027.

Erhalten Sie sich die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte. Gerne beraten wir Sie über die nächsten Schritte. Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf unter sales@kft.de.

Weiterführende Links

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222

 

 

 

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