▪︎ CLP
CLP-Verordnung: EU-Parlament befürwortet Aufschub der CLP-Anwendungsfristen
Am 23. Oktober hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, die Anwendungsfristen von bestimmten CLP-Verpflichtungen zu verschieben. Diese waren gemäß Verordnung (EU) 2024/2865 am 10.12.2024 in Kraft getreten, aber noch nicht wirksam. Der Aufschub wurde im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens erwirkt.
Was ändert sich – was bleibt
Die Verordnung (EU) 2024/2865 bleibt gültig. Was sich ändert, sind die Fristen für verschiedene Anwendungen. Statt dem 1. Juli 2026 und Januar 2027 müssen folgende Pflichten nun erst ab dem 1. Januar 2028 umgesetzt sein.
Bereich Ursprünglich geplant Neuer Termin
Etikettierungspflichten 1. Juli 2026 1. Januar 2028
Layout und Formatvorgaben 1. Juli 2026 1. Januar 2028
Werbung und Fernabsatz 1. Juli 2026 1. Januar 2028
Erweiterte Etikett.inhalte 1. Januar 2027 1. Januar 2028
Zum Hintergrund
Die Fristverschiebung ist Teil des sogenannten Omnibus VI–Chemikalien‑Pakets, das die EU am 8. Juli dieses Jahres veröffentlicht hat. Mit diesen Maßnahmen möchte die EU gesetzliche Regelungen vereinfachen und Bürokratie abbauen. Dies betrifft auch die CLP-Verordnung.
Damit der Gesetzentwurf in Kraft treten kann, muss er nun noch vom Rat formell gebilligt werden.
Fragen rund um die CLP-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.