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  ▪︎  CLP, SDB

ECHA-Durchsetzungsprojekt: Inspekteure decken Verstöße gegen die Meldepflicht an Giftnotrufzentralen auf

Gemäß CLP-Verordnung Artikel 45 (Meldung) müssen Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, Informationen über deren Zusammensetzung der ECHA melden. Anhand dieser Infos können Giftnotrufzentralen im Notfall handeln. Überprüfungen zeigen jedoch, dass Unternehmen dieser Pflicht häufig nicht nachkommen.

Im Rahmen eines Durchsetzungsprojekts überprüften Inspekteure von Januar bis Juni 2025 in 18 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) rund 1.600 Gemische. Die meisten davon sind für den Verbrauchermarkt bestimmt. Wichtigste Erkenntnis: Bei einem Fünftel der untersuchten gefährlichen Gemische wurden keine Informationen an Giftnotrufzentren gemeldet. Der Forumsbericht mit den Ergebnissen wurde am 11. Februar veröffentlicht.

Die häufigsten Fehler

Bei 12 % der Gemische fehlte der erforderliche UFI-Code (Unique Formula Identifier Code); bei den Produktetiketten lag die Fehlquote sogar bei 15 %. Auffallend war die Inkonsistenz der Informationen in der PCN-Meldung, auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt (SDB). Beispielsweise wichen bei 17 % der Gemische die Informationen in der PCN-Meldung von denen im SDB ab, besonders bezüglich der Mischungsbestandteile und bei Angaben zur Toxizität.

Dringender Handlungsbedarf

Giftnotrufzentralen benötigen lückenlose Informationen, damit sie im Notfall angemessen reagieren können. Daher sind Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, alle gefährlichen Gemische zu melden und den UFI auf dem Etikett anzubringen. Mit der Überprüfung wollten die Inspekteure die Unternehmen für diese Pflicht sensibilisieren.

Bei zwei von drei Verstößen beließen es die Inspekteure bei schriftlichen Hinweisen. In 5 Prozent der Fälle wurde ein Bußgeld verhängt, und in 4 % wurde gar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zugleich appellieren die Prüfer an Branchenverbände und Aufsichtsbehörden, die Unternehmen über die Verpflichtung zu informieren.  

Handeln Sie rechtzeitig und vermeiden Sie juristische Konsequenzen. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung zu allen Belangen des Melderechts. Eine unserer besonderen Leistungen ist die Third Party PCN-Meldung, um Unternehmen außerhalb der EU bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Über weitere Supportmöglichkeiten und sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne unter sales@kft.de zur Verfügung.

 

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