▪︎ Biozidprodukte-Verordnung
Erneuerung von EU-Biozid-Zulassungen:
ECHA bietet Kompass
In seiner Sitzung Mitte September 2024 arbeitete der ECHA-Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) verschiedene Dokumente aus, die Unternehmen als Kompass dienen sollen, wenn sie die EU-Zulassungen ihrer Biozidprodukte erneuern möchten.
Inhalt der Dokumente
Zum einen erläutern die Unterlagen das Zulassungsverfahren selbst und geben betroffenen Unternehmen eine Entscheidungshilfe, ob eine „vollständige“ oder „eingeschränkte“ Bewertung für die Erneuerung erforderlich ist.
Zum anderen informieren sie die Unternehmen darüber, welche Informationen die Antragsteller im Falle welcher Bewertung vorlegen müssen und wie das Dossier und der Bewertungsbericht aussehen sollten.
Vollständige Produkt-Neubewertung
Die Behörden verlangen unter anderem eine vollständige Neubewertung des Produkts,
- wenn seit der Erstzulassung neue Anforderungen festgelegt wurden, etwa bezüglich einer Bewertung der endokrinschädlichen Eigenschaften.
- Oder wenn es seit der Erstzulassung neue Erkenntnisse über den Wirkstoff gibt, die eine neue Produktbewertung erforderlich machen.
Zum Hintergrund
Die Zulassung von Biozidprodukten wurde im Jahr 2013 mit der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) eingeführt. Die ersten EU-Zulassungen laufen im Juni 2026 aus. Da Verlängerungsanträge 550 Tage vor Fristablauf einzureichen sind, rechnet die ECHA schon in diesem Jahr mit den ersten Verlängerungsanträgen. Aus diesem Grund möchte die ECHA die besagten Dokumente bis Mitte Oktober auf der Webseite des BPC veröffentlichen.
Wir beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 28/2012 (BPR), prüfen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten innerhalb der EU und führen die Biozidmeldung in Deutschland bei der BAuA durch gemäß Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).
Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.