▪︎  POP-Verordnung

EU-Kommission:
Fristverlängerung für die PFOA-Verwendung in Feuerlöschschäumen kommt

Die Frist für das Verbot von PFOA-haltigen Feuerlöschschäumen soll vom 4. Juli 2025 auf den 3. Dezember 2025 verschoben werden. Zusätzlich werden neue Konzentrationsgrenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen vorgeschlagen. Den entsprechenden Entwurf hat die EU-Kommission zur Konsultation veröffentlicht. Rückmeldungen sind bis zum 6. Dezember möglich.

Zum Hintergrund

Mit der Initiative möchte die EU den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für den Umstieg auf fluorfreie Schäume einräumen und damit vermeiden, dass Unternehmen unter Zeitdruck auf andere fluorhaltige Substanzen umsteigen. PFOA und deren Salze gehören zur Stoffgruppe der PFAS, einer Gruppe von mehr als 10.000 Substanzen, für die aktuell ein Beschränkungsverfahren im Gange ist.

Rechtliche Regelung über POP-Verordnung

PFOA, deren Salze und PFOA-verwandte Verbindungen wurden 2019 in das ⁠Stockholmer Übereinkommen⁠ in Anhang A (Eliminierung) aufgenommen. In der ⁠EU POP-Verordnung⁠ ist die Substanz in Anhang I gelistet.

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