▪︎ CLP, REACH
Melamin: ECHA empfiehlt Aufnahme in REACH-Zulassungsliste
Die ECHA hat der EU-Kommission vorgeschlagen, Melamin in die REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV) aufzunehmen. Folgt sie dem Vorschlag, müssen Unternehmen einen Zulassungsantrag stellen, wenn sie die Substanz weiterhin verwenden wollen.
Risikostoff Melamin
Am 17. Januar 2023 wurde die Substanz in die SVHC-Kandidatenliste (REACH) aufgenommen. Melamin, so das Argument der ECHA, stelle gemäß Artikel 57 (f) der REACH-Verordnung ein signifikantes Risiko für Mensch und Umwelt dar. Seit November 2023 gilt ferner die harmonisierte Einstufung von Melamin als vermutlich krebserzeugend. Zudem zeigt die Substanz bei wiederholter Exposition eine spezifische Zielorgan-Toxizität.
Klage abgewiesen
Erst im Juli dieses Jahres hatte der EU-Gerichtshof eine Klage von Melaminherstellern und nachgeschalteten Anwendern zurückgewiesen und damit die ECHA-Einstufung von Melamin als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) bestätigt. Ein klares Signal an die Unternehmen, die Massenchemikalie Melamin langfristig zu ersetzen.
Breite Betroffenheit
Von der drohenden Beschränkung sind zahlreiche Branchen betroffen, darunter die Kunststoff-, Holzwerkstoff- und Papierindustrie. Aber auch Unternehmen der Baustoff-, Elektro- und Automobilindustrie.
Wie geht es weiter?
Die EU-Kommission prüft nun gemeinsam mit Mitgliedstaaten und Experten, ob die Substanz tatsächlich in Anhang XIV aufgenommen wird. Die Aufnahme würde eine Reihe von Automatismen in Gang setzen. Entscheidend für Unternehmen wird das von der EU festgelegte und veröffentlichte Sunset Date sein. Ab diesem Zeitpunkt darf Melamin nicht mehr verwendet werden, es sei denn, es liegt für diese Verwendung eine Zulassung vor. Diese zu beantragen ist jedoch aufwändig. Der Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem umfangreiche Nachweispflichten, Lieferkettenprüfungen und Maßnahmen zur Risikokontrolle.
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