▪︎  CLP, SDB

Neue CLP-Gefahrenklassen sind in Kraft getreten – auf was EU-Hersteller jetzt achten sollten

Seit dem 1. Mai greifen die neuen Pflichten gemäß EU-Verordnung 2023/707. Für Unternehmen heißt dies: Sie müssen Stoffe, die sie in Verkehr bringen wollen, gemäß der aktualisierten CLP-Verordnung einstufen.

Die Hintergründe

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung eingeführt – und zwar für

  • endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV),
  • persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB)
  • sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM).

Zugleich wurden Übergangsfristen festgelegt, bis wann die neuen Anforderungen umzusetzen sind. Eine Frist gilt ab sofort. Für EU-Hersteller heißt dies konkret: Sie müssen sicherstellen, dass beim Einstufen aller Stoffe, die sie ab Mai 2025 in Verkehr bringen wollen, die neuen Gefahrenklassen berücksichtigt werden.  

Welche Fristen noch gelten

  • Für neue Gemische gelten die Gefahrenklassen ab dem 1. Mai 2026.
  • Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden, gelten die Gefahrenklassen ab 1. Nov. 2026
  • Und für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ab Mai 2028.

Neueinstufung – und dann?

Müssen Stoffe und Gemische, die bereits auf dem Markt sind, neu eingestuft werden, sind Sicherheitsdatenblätter (SDB), Kennzeichnungsetiketten und bei Online-Verkäufen auch die Gefahrenhinweise im Internet zu aktualisieren.

 

Fragen rund um die CLP-Verordnung und deren Aktualisierung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de

Weiterführende Links

EU-Verordnung 2023/707

 

 

 

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