▪︎ Ökodesign-Verordnung
Neue EU-Verordnung „ESPR“ ersetzt Ökodesign-Richtlinie von 2005. Was jetzt zu tun ist
Seit 18. Juli 2024 gilt Verordnung (EU) 2024/1781. Damit löst sie die im Jahr 2009 novellierte Ökodesign-Richtlinie ab.
Während sich die alte Ökodesign-Verordnung auf die Energieeffizienz von Produkten beschränkte, nimmt die neue Verordnung alle relevanten Umweltaspekte in den Blick und dehnt den Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte aus, darunter auch Chemikalien und Reinigungsmittel. Dabei umfassen die Vorgaben den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, also auch, inwieweit es wiederverwendbar ist. Besonders interessant für Hersteller dürften die Artikel 27 bis 38 sein, wo die Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten festgelegt sind.
So geht es weiter
Spannend wird es nun in den kommenden Monaten, wenn die EU-Kommission die konkreten Anforderungen im Rahmen delegierter Rechtsakte definiert.
Bis März 2025 soll die EU-Kommission einen Arbeitsplan erstellen mit sämtlichen Produktgruppen, für die in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen zu erarbeiten sind. Zu den bevorzugten Produktgruppen zählen unter anderem Eisen, Stahl und Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien. Das Umweltbundesamt schreibt auf seiner Website, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, schon Ende 2025 in Kraft treten werden.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Rechtssicherheit Ihrer Produkte. Bei Fragen rund um die Ökodesign-Verordnung und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind, wenden Sie sich gerne an uns.