▪︎  PIC-Verordnung

PIC-Verordnung:
EU aktualisiert Liste der gefährlichen Chemikalien

Die EU-Kommission hat im Januar 2025 fünf Industriechemikalien und 35 Pestizide in den Anhang I der PIC-Verordnung (Prior informed consent, dt.: Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung) aufgenommen. Die aktualisierte Verordnung (EU-Verordnung 2024/3199) ist ab März 2025 gültig. Die PIC-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Für betroffene Unternehmen gelten daher neue Verpflichtungen.

Die in Anhang I gelisteten Stoffe sind in der EU verboten oder in ihrer Anwendung stark beschränkt. Bei den neu ergänzten Stoffen handelt es sich um folgende Industriechemikalien, die allesamt als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind:

  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear;
  • Dihexylphthalat
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester oder gemischte Decyl-, Hexyl- und Octyldiester
  • Natriumperborat, Perborsäure, Natriumsalz und
  • Natriumperoxometaborat

Stoffe sind notifizierungspflichtig

Auf Unternehmen, die diese Stoffe aus der EU aus- oder in die EU einführen möchten, kommen unter anderem diese Anforderungen zu. 

  • Gemäß Artikel 8 Absatz 2 müssen Unternehmen jede erste Stoffausfuhr im Kalenderjahr melden.
  • Diese Meldung hat mindestens 35 Tage vor der Ausfuhr zu erfolgen.
  • Bei Stoffen, die in Anhang I Teil 2 und 3 gelistet sind, muss der Exporteur vor dem Export die ausdrückliche Zustimmung des Bestimmungslandes einholen.

Wer zuständig ist

Die in Deutschland verantwortliche Behörde ist die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die ECHA betreibt eine Datenbank (ePIC), über die das gesamte Verfahren elektronisch abgewickelt wird. Erst kürzlich hat die ECHA dieses IT-Tool aktualisiert.

Alarmierende Entwicklung

Im Jahr 2023 wurden im Vergleich zum Vorjahr 65-mal mehr EU-weit verbotene Stoffe exportiert. Dies schreiben die Autoren des aktuellen PIC-Berichts, der im Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Dieser Trend hat die EU alarmiert. Sie erwägt ein Herstellungs- und Ausfuhrverbot für gefährliche Chemikalien.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die PIC-Verordnung unter sales@kft.de.

 

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