▪︎ REACH
REACH-Gebühren: EU-Kommission veröffentlicht Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 – Stoffregistrierungen werden teurer
Am 15. Oktober 2025 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 verabschiedet. Sie gilt seit dem 5. November. Damit erhöhen sich für alle Unternehmen die Preise für Stoffregistrierungen um 19,5 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind weiterhin Gebührenermäßigungen vorgesehen.
Als Grund für die Gebührenerhöhung führt die EU die durchschnittliche jährliche kumulierte und von Eurostat für 2021, 2022 und 2023 veröffentlichte Inflationsrate von 19,5 Prozent an.
Das Prozedere der KMU-Überprüfung
Neben der Gebührenerhöhung hat die EU auch die Vorgehensweise zur Überprüfung der Unternehmensgröße (KMU-Status) neu festgelegt. Für Unternehmen heißt dies: Wenn sie REACH-Registrierungen oder Zulassungsanträge einreichen möchten, müssen sie mindestens zwei Monate vorher bei der ECHA eine Anerkennung ihres KMU-Status beantragen. Erst wenn die ECHA dies bewilligt, steht dem Unternehmen ein Preisnachlass von bis zu 95 Prozent zu. Diese Regelung gilt ab dem 5. Februar 2027.
KMU-Status ist zeitlich begrenzt
Erfüllt das Unternehmen die KMU-Kriterien nicht, erhebt die ECHA für den Überprüfungsprozess der Unternehmensgröße eine Gebühr. Erkennt die ECHA den Status jedoch an, gilt dieser für eine Dauer von drei Jahren. Zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer, muss das Unternehmen seinen Status allerdings erneut beantragen, wenn es einen Gebührennachlass anstrebt.
Ringen um die Vorlaufzeit
Im ersten Gesetzesentwurf hatte die EU noch statt der jetzt gültigen zwei eine Vorlaufzeit von sechs Monaten gefordert. Dagegen hatten sich zahlreiche Unternehmen gewehrt, worauf die EU-Kommission in einem aktualisierten Entwurf die lange Vorlaufzeit reduziert hatte.
Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da, wenn Sie in puncto REACH-Registrierung oder andere Themen rund um die REACH-Verordnung Unterstützung benötigen.