▪︎ REACH, SDB
REACH-Kandidatenliste: ECHA ergänzt weitere SVHCs
Die ECHA hat die REACH-Kandidatenliste um fünf besonders besorgniserregende Stoffe erweitert. Diese werden nun in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV, REACH-Verordnung) aufgenommen.
Bei den fünf Stoffen handelt es sich um
- 2,4,6-tri-tert-Butylphenol: Die Substanz gilt als reproduktionstoxisch und persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
- 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol: Die Substanz wird als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft
- 2-(Dimethylamino)-2-[(4-Methylphenyl)methyl]-1-[4-(Morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on: Die Substanz wirkt fortpflanzungsgefährdend.
- Bumetrizol: gilt als sehr bioakkumulierbar (vPvB).
- Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol: Diese Produkte gelten als sehr bioakkumulierbar (vPvB).
Als Hersteller und/oder Importeur dieser Stoffe kommen künftig Informationspflichten auf Sie zu. So müssen Sie unter anderem
- die Sicherheitsdatenblätter dieser Stoffe aktualisieren.
- der ECHA-SCIP-Datenbank melden, wenn Ihre Erzeugnisse einen der Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.
Für weitergehende Informationen und/oder Rückfragen zum Thema sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.