▪︎ REACH
REACH-Revision auf der Zielgeraden: EU-Kommission und Mitgliedsstaaten im Austausch über letzte Details
Beim CARACAL-Treffen (Competent Authorities for REACH and CLP, CARACAL) Anfang April dieses Jahres hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten über den aktuellen Stand der Diskussionen informiert. Auf Drängen der Industrie wurden die REACH-Entwürfe in der jüngsten Vergangenheit abermals überprüft und angepasst mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zu erhalten.
Wissenswertes zur Registrierung
Aus der Präsentation der EU-Kommission möchten wir folgende Aspekte herausheben.
- Der ECHA soll das Recht eingeräumt werden, bereits erteilte Registrierungsnummern zu widerrufen, wenn Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen.
- Registrierungen sollen künftig nur für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig sein.
- Die Anhänge III (Kriterien für Stoffe, die im Tonnageband 1-10 Tonnen registriert werden) und XIII (Standardinformationsanforderungen für Chemikalien, die im Tonnageband > 10 Tonnen hergestellt oder eingeführt werden) sollen gestrichen werden. Im Gegenzug sollen Dossiers sofort aktualisiert werden, wenn ein Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert wird.
- Der fortlaufende Aktionsplan der Gemeinschaft (Community Rolling Action Plan, CoRAP) soll durch ein Register ersetzt werden, zu dem Behörden Zugang haben.
Wissenswertes bezüglich Zulassung und Beschränkung
- Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ebnet den Weg zur Zulassungspflicht; der Stoff kann darüber hinaus auch in seiner Anwendung beschränkt werden.
- Die Zulassung von Stoffen, die in großen Mengen für wenige Anwender hergestellt werden, sollen künftig Vorrang haben vor der Bearbeitung von Zulassungsanträgen für Stoffe, die in geringerem Tonnageband hergestellt werden und deren Verwendungszwecke vielfältiger sind.
- Für jeden einzelnen Antragsteller sollen Zulassungen begrenzt werden.
- Sollte ein Zulassungsantrag abgelehnt werden, soll dem Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum vollständigen Verwendungsverbot des besonders besorgniserregenden Stoffes eingeräumt werden.
Wie es weiter geht
- 25. April: Ende der Konsultation der Mitgliedstaaten zu den vorgestellten Inhalten.
- Januar-Juli: Folgenabschätzung der Kommission
- Oktober-November: Annahme des Gesetzespakets durch die Kommission und Vorlage des Vorschlags.
- November-Dezember: abschließende achtwöchige Konsultation
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