▪︎ Kosmetik-Verordnung
Revision der Kosmetik-Verordnung: Was die EU-Kommission jetzt plant
Die EU-Kommission hat den Fahrplan für die Aktualisierung der Kosmetik-Verordnung veröffentlicht. Der Bewertungsprozess begann am 21. Februar. Im Zuge des Prozesses möchte die EU möglichst viele Informationen sammeln, um besser entscheiden zu können, inwieweit eine Überarbeitung der Verordnung erforderlich ist. Im zweiten Quartal 2026 soll dann ein überarbeiteter Gesetzesentwurf vorliegen.
Erfahrungen aus mehr als zehn Jahren
Laut Fahrplan sind alle Interessenträger eingeladen, die Kosmetik-Verordnung zu bewerten und ihre Kommentare bis zum 21. März zu melden. Die Zeitspanne, in der Erfahrungen gesammelt werden konnten, ist lang, denn die Kosmetik-Verordnung trat bereits im Jahr 2013 in Kraft. Bis 2024 wurden die Anhänge 50-mal geändert und 11-mal berichtigt. Darüber hinaus wurde Artikel 2 einmal geändert. Über das Feedback der Interessenträger möchte die EU erfahren, ob die Ziele der Verordnung erreicht wurden und ob sie weiterhin ihren Zweck erfüllt, besonders im Hinblick auf die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und den digitalen Wandel.
So geht es weiter
Im zweiten Quartal 2025 ist dann eine öffentliche Konsultation vorgesehen. Aus den Beiträgen von Herstellern, Lieferanten, Einzelhändlern, Regulierungsbehörden und Verbraucherorganisationen erhofft sich die EU neue Erkenntnisse für die geplante Revision.
Im Fadenkreuz: gefährliche Inhaltsstoffe
Das aktualisierte Gesetz muss vor allem Leitplanken für den Umgang mit potenziell gefährlichen Inhaltsstoffen setzen. Hierzu zählen in erster Linie endokrine Disruptoren, Allergene und Nanomaterialien. Die EU wird daher prüfen müssen, ob weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
Weitere wichtige Fragen
Im Rahmen der Überarbeitung wird die EU auch überlegen, wie die Kosmetik-Verordnung in Einklang mit anderen Chemikaliengesetzen, etwa mit CLP-, REACH-, Detergenzien- und Biozidprodukte-Verordnung, gebracht werden kann. Und wie Verbraucher besser geschützt werden können. Über allem steht die Frage, welchen Mehrwert eine EU-weite Verordnung tatsächlich hat. Und ob die Ziele der Verordnung nicht ebenso gut auf nationaler Ebene erreicht werden könnten.
Apropos Fragen. Haben auch Sie welche zur Kosmetik-Verordnung und/oder zur Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts? Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.