▪︎ PPWR
Schweiz verschärft das Verpackungsrecht – neue Pflichten für Hersteller und Händler
Während die EU mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) den Rahmen für die zukünftige Verpackungspolitik vorgibt, zieht nun auch die Schweiz nach. Mit der Überarbeitung ihrer Verpackungs- und Abfallvorschriften schafft die Schweizer Regierung neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Recyclingquoten zu erhöhen und den Einsatz von Recyclingmaterialien voranzutreiben.
Konkrete Recyclingziele für Verpackungen
Am 24. Juni 2026 verabschiedete der Schweizer Bundesrat Änderungen an der Verordnung über Verpackungen (VerpV) sowie an der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA). Die bisherige Getränkeverpackungsverordnung aus dem Jahr 2000 wird damit abgelöst. Die Änderungen der VVEA treten bereits zum 1. August 2026 in Kraft, die neuen Vorgaben der VerpV folgen zum 1. Januar 2027.
Ein Kernstück der neuen VerpV sind verbindliche Recyclingquoten. Ziel ist es, Verpackungen so zu gestalten, dass sie sich möglichst gut recyceln lassen und gleichzeitig verstärkt recycelte Materialien in ihrer Herstellung eingesetzt werden. Für Kunststoffverpackungen wird erstmals eine Mindestrecyclingquote von 55 Prozent festgelegt. Getränkekartons müssen künftig sogar eine Recyclingquote von mindestens 70 Prozent erreichen.
Sammelpflicht für größere Inverkehrbringer
Neben den Recyclingzielen erweitert die Schweiz die Verantwortung der Unternehmen für die Sammlung von Verpackungsabfällen.
Hersteller und Händler von Einweg-Kunststoffverpackungen sowie Getränkekartons müssen künftig getrennte Sammelsysteme anbieten, sofern sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen kumulierten Umsatz von mehr als 1 Mio. CHF erzielen und mehr als 500 Kilogramm dieser Verpackungen auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen.
Änderungen bei Gebühren und Pfandsystemen
Ab dem 1. Januar 2028 wird die im Voraus zu entrichtende Entsorgungsgebühr auf sämtliche Glasverpackungen für Lebensmittel- und Kosmetikprodukte ausgeweitet. Die Höhe der Gebühr bleibt unverändert und liegt weiterhin zwischen 1 und 10 CHF pro Verpackung.
Darüber hinaus nimmt die Schweiz Änderungen am Pfandsystem vor. Während Glasgetränkeverpackungen ab Ende 2027 nicht mehr der Pfandpflicht unterliegen, soll künftig auch das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen aus PVC entfallen. Der Bundesrat begründet dies damit, dass PVC in diesem Verpackungssegment inzwischen kaum noch verwendet wird.
Neue Anforderungen an Verpackungen und Abfallwirtschaft
Die VerpV enthält darüber hinaus einen klaren Ausblick auf die kommenden Jahre. Bis 2030 sollen unnötige Verpackungen und der Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs) vermieden werden. Die Definition dieser Stoffe orientiert sich an der Schweizer Chemikalienverordnung (ChemO).
Auch die Änderungen der VVEA gehen über reine Verpackungsthemen hinaus. Künftig sollen Abfälle grundsätzlich bevorzugt wiederverwendet oder recycelt werden, bevor andere Entsorgungswege in Betracht kommen.
Zusätzlich werden Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen verpflichtet, ab 2028 wiederverwertbare Metalle – darunter auch Zink – aus der Filterasche zurückzugewinnen. Nach Angaben des Bundesrats schafft die Verordnungsänderung hierfür erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen und beseitigt bisherige regulatorische Hürden beim Zinkrecycling.
Mit der Reform von VerpV und VVEA verschärft die Schweiz ihre Anforderungen an Verpackungen deutlich. Verbindliche Recyclingquoten, neue Sammelpflichten, erweiterte Finanzierungsverantwortungen und strengere Vorgaben für Verpackungsdesign und Inhaltsstoffe werden die Compliance-Anforderungen für Unternehmen erhöhen.
Für Hersteller und Händler, die sowohl in der Schweiz als auch in der EU tätig sind, wird es künftig entscheidend sein, die Entwicklungen rund um die Schweizer VerpV und die europäische PPWR gemeinsam zu betrachten. Denn beide Verordnungen verfolgen letztlich dasselbe Ziel: Verpackungen sollen ressourcenschonender, kreislauffähiger und nachhaltiger werden.
Wir informieren Sie gerne über das verschärfte Verpackungsrecht in der Schweiz. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch zu den Anforderungen der PPWR, beispielsweise im Rahmen unseres kostenlosen Webinars oder unserer Schulung.
Melden Sie sich hierfür unter sales@kft.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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