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Türkei-REACH (KKDIK): Der Countdown läuft – warum 2026 entscheidend ist

Mit der Konkretisierung der Anforderungen der türkischen Chemikalienverordnung KKDIK im März 2026 ist für viele Unternehmen ein entscheidender Termin in den Fokus gerückt: der 30. September 2026. Für Hersteller oder Unternehmen, die chemische Stoffe in die Türkei importieren steigt damit der Handlungsdruck deutlich.

Was steckt hinter KKDIK? 

KKDIK ist die türkische Chemikalienverordnung und orientiert sich in weiten Teilen an der europäischen REACH-Verordnung. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und betrifft sowohl türkische Hersteller als auch Unternehmen, die Stoffe oder Gemische in die Türkei importieren.

Für viele ausländische Unternehmen erfolgt die Umsetzung entweder über einen türkischen Importeur oder einen in der Türkei ansässigen Alleinvertreter beziehungsweise Only Representative (OR), der die regulatorischen Verpflichtungen vor Ort übernimmt. 

Vorregistrierungen werden zum 30. September 2026 ungültig 

Viele Unternehmen gingen bislang davon aus, dass für die Erfüllung der Registrierungspflichten die schrittweisen Fristen der Vollregistrierung bis spätestens 2030 maßgeblich sind. Die neuen Vorgaben machen jedoch deutlich, dass der Zugang zum türkischen Markt künftig wesentlich früher von einer gültigen Registrierung abhängt. Spätestens zum 30. September 2026 müssen betroffene Stoffe über eine vollständige oder eine Übergangsregistrierung verfügen. Stoffe, die bis zu diesem Zeitpunkt keine gültige Registrierungsnummer besitzen, dürfen anschließend nicht mehr auf dem türkischen Markt bereitgestellt werden. 

Mit den neuen Anforderungen verliert die Vorregistrierung ihre bisherige Relevanz. Unternehmen benötigen künftig eine gültige Registrierungsnummer, da eine Vorregistrierungsnummer allein keinen ausreichenden Nachweis mehr für den Marktzugang darstellt. 

Übergangsregistrierung gewinnt an Bedeutung

Die Übergangsregistrierung wird für viele Unternehmen zu einem wichtigen Instrument. Sie ermöglicht eine Registrierung auch dann, wenn einzelne Daten oder Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen. Fehlende Informationen können begründet und zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn noch kein federführender Registrant benannt wurde und/oder kein Letter of Access (LoA) vorliegt.

Jetzt aktiv werden

Die neuen Anforderungen verdeutlichen, dass Unternehmen ihre Compliance-Strategie nicht mehr allein vom Fortschritt eines federführenden Registranten abhängig machen sollten. Stattdessen ist es notwendig, den Registrierungsstatus der betroffenen Stoffe zu prüfen, mögliche Datenlücken zu identifizieren und die geeignete Registrierungsstrategie festzulegen.

Das naheliegende Fristende am 30. September 2026 erhöht den Handlungsdruck für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in der Türkei. Nur wer seine Registrierungsstrategie überprüft und notwendige Schritte einleitet, kann regulatorische Risiken minimieren, Lieferketten absichern und den Zugang zum türkischen Markt langfristig sicherstellen. 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Sicherstellung des Marktzugangs und beraten Sie umfassend zu KKDIK.

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