Navigation überspringen

  ▪︎  REACH, SDB

Türkei-REACH (KKDIK): Ministerium gibt neue Fristen bekannt

Das türkische Umweltministerium hat am 12. August die Grundsätze und Verfahren zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung veröffentlicht und zugleich die Fristen angepasst. Sie sind eng gefasst und setzen die betreffenden Unternehmen unter Druck.

Fristen für die Vorregistrierung

  • 31. Oktober 2025: Für Stoffe, die bis zu diesem Datum auf dem türkischen Markt in Verkehr gebracht wurden.
  • Für Stoffe, die nach dem 31. Oktober erstmals auf dem türkischen Markt in Verkehr gebracht werden, muss eine Vorregistrierung innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden.

Fristen bezüglich der federführenden Registranten

  • 31. Dezember 2025: Ein federführender Registrant für Altstoffe muss bestimmt werden. Andernfalls wird die Behörde ab 2026 einen federführenden Registranten ernennen.
  • Für Stoffe, die erstmals nach der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze in Verkehr gebracht werden, ist der federführende Registrant innerhalb von sechs Monaten zu bestimmen.

Fristen bezüglich Übergangsregistrierung

  • 31. März 2026: Frist für vorübergehende Registrierungen für federführende Registranten. Sollten Registranten noch nicht alle Daten zusammengetragen haben, können sie eine vorübergehende Registrierung mit deutlich reduzierten Datenanforderungen beantragen. Diese muss später in eine Vollregistrierung umgewandelt werden.
  • 30. September 2026: Frist für die vorübergehende Registrierung der Mitgliedsunternehmen.

Sicherheitsdatenblätter (SDS)

SDS, die gemäß Anhang 2 der KKDIK-Verordnung erstellt wurden, sind vom ortsansässigen Lieferanten in das SDS-Softwareprogramm des Ministeriums hochzuladen.

Ausgeprägte Türkei-Expertise

Wir stellen den Marktzugang für Ihre Produkte sicher, indem wir die Vermarktung Ihrer Stoffe rechtskonform machen. Für weitergehende Infos sind wir unter sales@kft.de jederzeit gerne für Sie da.

KFT, ihr starker Partner für Chemical Compliance Lösungen