▪︎ CLP
CLP-Revision: Neue Anforderungen gelten seit dem 1. Juli 2026 verbindlich
Mit dem 1. Juli 2026 ist die erste Übergangsfrist der CLP-Revision abgelaufen. Seitdem gelten zahlreiche neue Anforderungen für Unternehmen, die Stoffe und Gemische in der EU in Verkehr bringen. Diese betreffen unter anderem die Kennzeichnung, Meldepflichten, Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette sowie den Vertrieb über digitale Handelsplattformen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Einstufungen, Kennzeichnungen, Meldungen und Vertriebsprozesse den aktuellen Vorgaben entsprechen.
Mehr Verantwortung für Lieferanten und neue Anforderungen an C&L-Meldungen
Ein zentrales Ziel der CLP-Revision ist die Verbesserung der Transparenz entlang der Lieferkette. Deshalb muss für Stoffe und Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden, künftig ein in der EU ansässiger Lieferant benannt werden. Diese Anforderung gilt ausdrücklich auch für Produkte, die über den Fernabsatz oder Online-Marktplätze angeboten werden. Der verantwortliche Inverkehrbringer muss sicherstellen, dass sämtliche Vorgaben der CLP-Verordnung erfüllt werden.
Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung (C&L-Meldung) erweitert. Unternehmen müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und bestehende Meldungen bei relevanten Änderungen zeitnah aktualisieren. Hinzu kommt, dass die ECHA seit dem 1. Juli 2026 die Identität meldender Unternehmen im C&L-Verzeichnis veröffentlicht, sofern keine begründete und akzeptierte Vertraulichkeitsanfrage vorliegt.
Faltetiketten künftig als Standardoption
Auch bei der Kennzeichnung ergeben sich wichtige Neuerungen. Faltetiketten können künftig grundsätzlich eingesetzt werden und sind nicht länger auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass Faltetiketten die Gestaltungs- und Formatierungsvorgaben der CLP-Verordnung auf der Vorder-, Innen- und Rückseite des Etiketts vollständig erfüllen müssen.
Darüber hinaus müssen Kennzeichnungselemente aus anderen Rechtsakten der EU systematisch in die CLP-Kennzeichnung integriert werden. Zudem wurden die Ausnahmeregelungen für sehr kleine Verpackungen erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen einzelne Kennzeichnungselemente auf Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 ml entfallen. Diese Erleichterungen setzen jedoch eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Einstufung voraus.
Nachfüllstationen und neue Gefahrenkommunikation erfordern aktives Compliance-Management
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft Nachfüllstationen. Mit der CLP-Revision wurde erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische über Nachfüllsysteme geschaffen. Dabei gelten strenge Anforderungen an Kennzeichnung, Risikominimierung, Verpackung und Verbraucherinformation. Zudem bleibt die Nutzung auf bestimmte Gefahrenklassen beschränkt.
ECHA kündigt verstärkte Überwachung an
Zusätzlich rückt die Durchsetzung des Chemikalienrechts verstärkt in den Fokus der Behörden. Das Enforcement Forum der ECHA hat für die kommenden Jahre mehrere europaweite Überwachungs- und Durchsetzungsprojekt angekündigt. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die korrekte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen, die Einhaltung von Beschränkungen sowie Produkte, die über Online-Plattformen vertrieben werden. Mit der neu eingeführten „Rapid Enforcement Initiative“ soll zudem schneller auf festgestellte Verstöße reagiert werden können.
Unternehmen sollten die Umsetzung der CLP-Anforderungen daher nicht nur vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflichten, sondern auch mit Blick auf die zunehmenden Kontrollen überprüfen. Eine sorgfältige Bewertung von Einstufungen, Kennzeichnungen, Sicherheitsdatenblättern und Meldepflichten kann dazu beitragen, Beanstandungen und daraus resultierende Folgemaßnahmen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit umfassender Expertise in den Bereichen Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Meldungen und regulatorische Compliance.
Der 1. Juli 2026 markiert lediglich den ersten wichtigen Meilenstein der CLP-Revision. Für Unternehmen stehen bereits weitere wichtige Umsetzungsfristen an. Um auch künftig rechtskonform zu bleiben, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung bestehender Prozesse und Dokumentationen. Wir unterstützen Sie dabei mit regulatorischer Beratung und praxisnahen Lösungen zur Umsetzung der CLP-Anforderungen.
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