Neuseeland: Bekanntmachungen zum Management gefährlicher Stoffe veröffentlicht

Das neuseeländische Umweltministerium hat alle zehn Bekanntmachungen auf seiner Website zum Herunterladen bereitgestellt. Die Gesetze werden am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Für Unternehmen ändern sich in erster Linie die Vorgaben, wie gefährliche Stoffe zu kennzeichnen sind und welche Informationen in Sicherheitsdatenblättern enthalten sein müssen. Damit entsprechen die Anforderungen weitgehend denjenigen der fünften überarbeiteten Fassung des GHS.

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt können sich sowohl auf die bislang gültige Verordnung beziehen (Hazardous Substances and New Organisms Amendment Act of 2015, HSNO), als auch auf das GHS. Allerdings ist in einer Tabelle aufzuführen, welche Angaben im einen System, welchen Angaben im anderen System entsprechen. Ferner muss die Zulassungsnummer in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt sein.

Verpackungen für Gefahrgüter müssen die Anforderungen der UN Model Regulations erfüllen. Diese liegen derzeit in der 19. Überarbeitung (2015) vor. Ferner müssen die Verpackungen von der verantwortlichen neuseeländischen Behörde zertifiziert und zugelassen sein.

Wir sind mit den rechtlichen Gegebenheiten in Neuseeland vertraut. Sprechen Sie uns gerne an unter sds@kft.de.

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