BPA: Deutschland schlägt neue Einstufung und Kennzeichnung vor

Deutschland hat bei der ECHA einen Vorschlag zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Bisphenol A (BPA) im Rahmen der CLP-Verordnung eingereicht. Die ergänzten Einträge finden sich im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA, einer Datenbank mit Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung von angemeldeten und registrierten Stoffen.

Im Einzelnen stuft Deutschland BPA in folgende Gefahrenklassen ein:

  • schwere Augenschädigung, Kategorie 1
  • Hautsensibilisierung, Kategorie 1 – kann allergische Reaktionen hervorrufen
  • Reproduktions-Toxizität, Kategorie 1B – kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
  • spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 – kann Reizungen der Atemwege verursachen
  • akut wassergefährdend, Kategorie 1 und M-Faktor: 1 – sehr giftig für Wasserlebewesen
  • chronisch wassergefährdend, Kategorie 1 und M-Faktor:10 – sehr giftig für Wasserlebewesen mit langfristiger Wirkung.

BPA zählt zu den besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) und steht auf der REACH-Kandidatenliste. Unter anderem gilt die Substanz als reproduktionstoxisch und wirkt auf das Hormonsystem.

BPA wird in der Lebensmittelindustrie für die Innenbeschichtung von Konservendosen und Deckeldichtungen sowie für Plastikverpackungen verwendet. Ein aktueller Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, die derzeit geltenden Migrationsgrenzwerte für BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien zu senken – und zwar von 0.6 mg auf 0.05 mg/kg Lebensmittel.

Gleichzeitig beginnt im September 2018 eine neue EFSA-Arbeitsgruppe (European Food and Safety Authority) von wissenschaftlichen Sachverständigen mit der Auswertung jüngster toxikologischer Daten zu BPA. Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zu BPA bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Achten Sie auf eine sichere Anwendung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort unter reach@kft.de.

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