Kommunikation in der Lieferkette

Um einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten zu können, müssen Informationen zu Gefahren und Risiken von Stoffen, Gemische und Erzeugnissen in der Lieferkette weitergegeben werden. Die REACH- und CLP-Verordnungen definieren das Sicherheitsdatenblatt (SDS) und das Kennzeichnungsetikett als Kommunikationsmittel. Das Sicherheitsdatenblatt gibt Informationen über Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, geeignete Maßnahmen zum Umgang und im Fall von erweiterten SDS (eSDS) auch Beschreibungen und Maßnahmen zur Beherrschung von Risiken. Das Etikett enthält ebenfalls Gefahrenhinweise und Maßnahmen für einen sicheren Umgang, im Gegensatz zum SDS aber in einer knapp zusammengefassten und für den Verwender schnell erfassbaren Art und Weise.

Neben SDS und Kennzeichnungsetiketten können auch weitere Dokumente zur Kommunikation relevant sein, z. B. Betriebsanweisungen, Gebrauchsanweisungen oder die Datenblätter nach Detergenzien-Verordnung.

Verantwortlich für die Erstellung und Aktualisierung der Dokumente sowie die Weitergabe in der Lieferkette ist der Inverkehrbringer, der ein Produkt unter seinem Namen abgibt.

Neben der Kommunikation in der Lieferkette müssen auch Informationen an Behörden oder Giftnotrufzentralen weitergegeben werden. So bestehen z. B. Meldepflichten für gefährliche Gemische und Wasch- und Reinigungsmittel in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.