Sicherheitsdatenblätter (SDB) und erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)

Ein wichtiges Kommunikationswerkzeug zur Übermittlung von Informationen über Gefahren und Risiken von Stoffen und Mischungen ist das Sicherheits­datenblatt. Das GHS (globally harmonized system) hat einen weltweiten Standard zur Struktur des Sicherheits­daten­blattes geschaffen. Damit ist es erstmals möglich, Sicherheits­daten­blätter zu erstellen und zu verschicken, die auf der ganzen Welt die gleiche Struktur aufweisen. Die Inhalte werden aber immer noch durch regionale oder nationale Gesetzgebungen definiert. Glücklicherweise nutzen die regionalen oder nationalen Gesetzgeber heutzutage die Möglichkeit, das GHS (globally hamrmonized system) für die Einstufung und Kennzeichnung komplett oder in Teilen zu übernehmen. Damit ist ein wichtiger Schritt für den sicheren und gesetzeskonformen weltweiten Handel von chemischen Produkten gewährleistet.

In Europa wird das Sicherheitsdatenblatt, das in der Regel die Gefahren beschreibt, die beim Umgang mit chemischen Stoffen auftreten können, durch die Beschreibung und Beherrschung von Risiken erweitert (eSDB).

Erstellung eines SDB

Grundversion

In der Regel erstellen wir zuerst ein Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 der REACH-Verordnung in Deutsch oder Englisch. Dies erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, eventuell auf Basis vorhandener Listen und vieler anderer Informations­quellen.

Zur Erstellung benötigen wir alle Informationen, die Sie besitzen oder zur Verfügung stellen können. Dazu gehören Informationen zu Ihrem Produkt, wie Han­dels­name, Farbe, Geruch, bei Gemischen die Zusammen­setzung, die Ver­wen­dungen und An­wen­dungen und vieles mehr. Zusätzlich benötigen wir vorhandene Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter in der aktuellsten Fassung und falls vorhanden, interne Daten aus Studien oder Untersuchungen bzw. Literaturrecherchen.

Sollten Sie keine Daten besitzen oder sollten Ihnen die Daten nicht zugänglich sein, so recherchieren wir die fehlenden Daten gerne für Sie. Falls es Datenlücken gibt, beauf­tragen wir auch gerne unsere Partnerlabore, um diese Lücken zu schließen oder um Gewissheit zu einer bestimmten Einstufung zu erhalten. Das gesamte Studien­manage­ment und Studien­monitoring wird von uns übernommen.

Sollte es Probleme bei der Beschaffung der aktuellsten Lieferanten-Sicherheits­daten­blätter geben oder sollte es Unklarheiten bei den Inhalten der Lieferanten-Sicherheits­daten­blätter geben, so über­nehmen wir gerne in Ihrem Auftrag die regelmäßige Be­schaf­fung und die Klärung dieser Unklarheiten in Ihrem Auftrag (KFT Control & Care).

Sollten Sie Fragen oder detaillierte Erklärungen zu Einstufungen oder speziellen In­hal­ten während der Erstellung des SDBs haben, so beraten wir Sie gerne. Dafür können Sie entsprechende Beratungskontingente buchen.

Als Ergebnis erhalten Sie ein gesetzeskonformes CLP-Sicherheitsdatenblatt in Deutsch oder Englisch. Dieses Sicherheitsdatenblatt wird Ihnen auf unserer Plattform KFT-ChemDoc24 zur Verfügung gestellt. Über die Funktionalitäten dieser Plattform können Sie sich unter dem Menüpunkt „KFT ChemDoc24“ informieren. Damit Sie immer gesetzeskonforme SDBs verschicken, können Sie uns mit einer regelmäßigen Aktualisierung beauftragen.

Durch die gesetzeskonforme Erstellung und Aktualisierung vermeiden Sie Bußgelder, die entsprechend der neuen Chemikalien-Sanktionsverordnung für Verstöße bei der Erstellung und Aktualisierung der SDBs geplant sind.

Viele Länder weltweit haben mittlerweile das Global Harmonisierte System (GHS) in ihr Gefahrstoffrecht implementiert. Entsprechend dem „Building-Block-Prinzip“ unterscheiden sich jedoch häufig die Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien in den einzelnen Ländern. Darüber hinaus basieren die einzelnen Regularien auch auf unterschiedlichen Revisionsständen des UN-GHS. Die Aktualisierung auf die neueste Fassung (Revision) erfolgt in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten. Daher gibt es nicht das eine GHS-Sicherheitsdatenblatt. Wir verfolgen die entsprechende Umsetzung des GHS weltweit und greifen auf die nationalen gesetzlichen Anforderungen bei der Erstellung der Sicherheitsdatenblätter zurück.

In Ländern, die GHS eingeführt haben, erstellen wir die Sicherheitsdatenblätter entsprechend der länderspezifischen Umsetzung. Wir berücksichtigen dabei die nationalen Besonderheiten in Bezug auf Sprache und weitere nationale Anforderungen, wie z. B. landesspezifische Grenzwerte oder landespezifische Einstufungslisten.

Darüber hinaus gibt es noch viele Länder, die das GHS noch nicht eingeführt haben. Einige dieser Länder haben eine eigene gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern implementiert. In diesen Fällen erstellen wir die Sicherheitsdatenblätter für diese Länder auf Basis dieser aktuellen Gesetzgebung.

In anderen Ländern gibt es bisher keinerlei oder nur rudimentäre Gesetzgebung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Trotzdem verlangen Kunden in diesen Ländern oftmals SDS. Hier erstellen wir die Sicherheitsdatenblätter nach Ihren Vorgaben bzw. nach Vorgaben Ihrer Kunden. Oftmals wird ein Sicherheitsdatenblatt nach UN-GHS-Vorgaben in der jeweiligen Landessprache erstellt um sicherzustellen, dass der Verwender vor Ort auch die wichtigen Informationen zum sicheren Umgang mit dem Produkt verstehen kann.

Aktuell können wir standardisiert Sicherheitsdatenblätter in über 50 Sprachen weltweit anbieten.

Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss in der EU für jeden Stoff bei einer Registrierung ab 10 Tonnen ein Stoffsicherheitsbericht (chemical safety report CSR) erstellt werden. Handelt es sich um einen Gefahrstoff, müssen dann dem Sicherheitsdatenblatt die relevanten Expositionsszenarien aus diesen CSR beigefügt werden. Für die Erstellung des erweiterten Sicherheitsdatenblatts (eSDS) benötigen wir eine entsprechende Vorlage Ihres Lieferanten oder des Registranten des Stoffes.

Wir prüfen die Vorlage und stellen somit sicher, dass Ihr eSDS die aktuellen Informationen enthält. Bei Unklarheiten übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Kommunikation mit dem Ersteller der Vorlage. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Auswahl der benötigten Expositionsszenarien. Diese richtet sich nach den Verwendungen bei Ihnen und Ihren Kunden. Falls Verwendungen noch nicht abgedeckt sind, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, die es gibt, um eine rechtskonforme Verwendung des Stoffes sicherzustellen.

Durch die verstärkten Kontrollen der Behörden im Bereich der Verwendungen wird ein korrekter Anhang zum Sicherheitsdatenblatt immer wichtiger.

Gerne bieten wir Ihnen auch zusätzliche Beratung zu diesem komplexen Thema an.

Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter

Nach REACH Artikel 31 (9) müssen Lieferanten Sicherheitsdatenblätter unverzüglich aktualisieren sobald neue Informationen die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden, vorliegen.

Dies trifft in folgenden Fällen zu:

  • Änderung von Einstufung, Kennzeichnung oder Arbeitsplatzgrenzwerten
  • Änderung von Expositionsszenarien und damit verbundene Risikomanagementmaßnahmen
  • Geänderte Informationen zu Beschränkungen oder Zulassungen
  • Änderung der Produkteigenschaften

Letzteres ist aus Gründen der Produkthaftung notwendig und erforderlich um Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Nach der Chemikalien-Sanktionsverordnung sind Verletzungen dieser gesetzlichen Vorgaben mit Bußgeld bedroht. Um dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen bietet Ihnen KFT verschiedene Lösungen an. Zur automatischen Aktualisierung stehen Ihnen die hier beschriebenen 3 Varianten zur Verfügung.

Zu dem Wartungsservice gehört auch die Möglichkeit die jeweils aktuellsten Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten abzufordern (KFT Control & Care), damit die Aktualisierung Ihrer SDBs nicht auf veralteten Informationen basiert.

Zu den Pflichten eines Arbeitgebers gehört es, dass Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern haben und dass Betriebsanweisungen für alle auftretenden Gefahrstoffe zur Verfügung stehen. Den Zugang zu den Sicherheits­datenblättern am Arbeitsplatz können Sie jederzeit durch KFT ChemDoc24 sicherstellen. Über diesen Zugang können Sie auch die aktuellen Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz bereitstellen.

Wir er­stel­len dazu auf Basis der Daten des Sicherheits­datenblattes bzw. des erwei­terten Sicherheits­datenblattes (eSDB) eine stoffspezifische Betriebsanweisung. Diese Be­triebs­an­wei­sungen liefern wir auf Wunsch in der Sprache, die Ihre Mitarbeiter ver­ste­hen.

Sollten Sie es wün­schen, aktualisieren wir Ihre Betriebs­anweisungen zu­sam­men mit Ihren anderen Dokumenten.

Sie befassen sich mit dem Erstellen, Aktualisieren oder Prüfen von Sicherheitsdatenblättern? Dann könnte unser Schulungsangebot in diesem Bereich für Sie interessant sein.