Arbeitsschutzgesetz verlangt Sicherheitsdatenblätter

Seit dem 16. Januar 2021 gilt das modifizierte koreanische Arbeitsschutzgesetz (K-OSHA). Danach sind Sie als Hersteller und/oder Importeur verpflichtet, für jeden gefährlichen Stoff und für jedes gefährliche Produkt ein Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS) an die zuständige Behörde zu übermitteln . Gleiches gilt auch für Alleinvertreter (ORs) nach K-OSHA. 

Welche Fristen Sie künftig unbedingt im Auge haben sollten  

Für das Einreichen der Sicherheitsdatenblätter gelten folgende Fristen abhängig vom Tonnageband:

  • 16 Jan. 2022 für das Tonnageband ≥ 1.000 t/Jahr
  • 16 Jan. 2023 für das Tonnageband 100-1.000 t/Jahr
  • 16 Jan. 2024 für das Tonnageband 10-100 t/Jahr
  • 16 Jan. 2025 für das Tonnageband 1-10 t/Jahr
  • 16 Jan. 2026 für das Tonnageband < 1 t/Jahr

Was müssen Sie tun?

Im SDS sind alle gefährlichen Bestandteile gemäß der gesetzlichen Grenzwerte aufzulisten. Zusätzlich müssen Sie auch eine Liste mit sämtlichen nicht eingestuften Komponenten an das Minstry of Employment and Labour (MoEL) übermitteln. Dabei muss das SDS eine der 48 vorgegebenen Verwendungskategorien enthalten.

Achten Sie auf die Unterschiede 

Die Anforderungen in Südkorea ähneln in weiten Teilen denjenigen in der EU. Dennoch gibt es Unterschiede, die Sie kennen sollten – und zwar nicht nur in den Gesetzesvorgaben, sondern auch in der Art und Weise, wie Regierungsstellen und Behörden ticken. Daher kann es klug sein, die Serviceleistungen in Hände zu legen, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. 

Gehen Sie auf Nummer sicher 

Planen Sie, Ihre Stoffe in Südkorea zu vermarkten? Dann sollten Sie im nächsten Schritt umgehend die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe sicherstellen? Wie das am einfachsten zu bewerkstelligen ist, erfahren Sie von unserem Experten-Team. Am besten rufen Sie gleich heute an. Alternativ können Sie auch über sales@kft.de Kontakt mit uns aufnehmen.