Betriebsbeauftragte für den Umweltschutz

Neben den bestehenden externen Beauftragten für die Bereiche Sachkundige Person nach ChemVerbotsV und Gefahrgutbeauftragte, unterstützen wir Sie gerne im Bereich des Umweltschutzes.

Immissionsschutz

Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Unternehmer und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können (§ 54 Abs. 1 BImSchG). Dies gilt für alle Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG betreiben, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen verursachen können. In Einzelfällen kann die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen angeordnet werden.

Abfallmanagement

Der Betriebsbeauftragte für Abfall berät Unternehmen und Anlagenbetreiber sowie die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die die Kreislaufwirtschaft und die Abfallentsorgung betreffen. Unser Team verfügt über umfangreiche Kenntnisse im regionalen, nationalen und internationalen Abfallrecht und unterstützt Sie mit guten Kontakten zu Überwachungs- und Genehmigungsbehörden sowie zu Fachverbänden und Arbeitskreisen.

Gewässerschutz

Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt den Abwassereinleitenden bei der Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Darüber hinaus berät der Gewässerschutzbeauftragte Anlagenbetreiber, wie sie die Anforderungen an den betrieblichen Gewässerschutz der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten und dauerhaft sicherstellen können.

Störfallbeauftragter

Der Störfallbeauftragte berät den Unternehmer und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können (§ 58a Abs. 1 BImSchG). Dies gilt für alle Unternehmen, die als Betriebsbereich der oberen Klasse gem. 12. BImSchV (StörfallV) eingestuft sind. In Einzelfällen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten auch für Betriebsbereiche der unteren Klasse angeordnet werden, sofern Art und Größe der Anlage nahelegen, dass bei einer entsprechenden Störung Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft auftreten könnten.

Um eine rechtskonforme Abgabe Ihrer Produkte weiterhin zu gewährleisten, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.