Welche Registrierung ist notwendig?

Entsprechend der Rolle des Unternehmens müssen unterschiedliche Registrierungen durchgeführt werden.
Zuerst müssen folgende Punkte geklärt werden:

  • Soll der Stoff nach Artikel 10 der REACH-Verordnung als Stoff (Vollregistrierung) oder nach Artikel 18 der REACH-Verordnung als transportiertes, isoliertes Zwischenprodukt registriert werden?
  • Soll die Registrierung als federführender Registrant (lead registrant) oder als Mitregistrant durchgeführt werden?
  • In welchem Mengenband soll die Registrierung durchgeführt werden?
  • Genügt auch eine PPORD-Notifizierung (Notifizierung zur produkt- und prozessorientierten Forschung und Entwicklung)?

Von der Beantwortung dieser Fragen hängen der Umfang, der Zeitrahmen und die Kosten der Registrierung ab.

Im Falle einer Registrierung als federführender Registrant müssen zunächst zahlreiche Daten beschafft, ein umfangreiches Dossier und eventuell ein Stoffsicherheitsbericht erstellt werden. Ein solch komplexes Projekt beginnt somit zunächst mit einer Datenlückenanalyse. Aus dieser ergibt sich der Umfang der zu beschaffenden Daten (Nutzung vorhandener Literatur/Studien oder Generierung neuer Daten). Mit diesen Informationen stehen dann auch die voraussichtlichen Kosten für die Registrierung als federführender Registrant fest und Sie entscheiden, ob Sie das Projekt weiterführen möchten. Im nächsten Schritt begleiten wir neue Studien und führen dann die Registrierung inklusive der Erstellung der IUCLID-Dossiers für Voranfrage und Registrierung und des Stoffsicherheitsberichtes durch.

Im Falle einer Mitregistrierung umfasst die Dienstleistung alle notwendigen Schritte, von der Ermittlung des federführenden Registranten oder SIEF-Managers, über die notwendige Voranfrage bei der ECHA, den Ankauf des Letter of Access (LoA) und der Stoffidentitätsuntersuchung bis zur Erstellung und Einreichung des Dossiers.


Wir beraten Sie gerne oder stellen die verschiedenen Möglichkeiten in
Ihrem Unternehmen
oder über eine Webkonferenz vor.