Ihre Produkte sicher vermarkten

Alle Stoffe, die weltweit vermarktet werden, unterliegen in den Vermarktungsländern gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften hängen vom Markt und von der Rolle in der Lieferkette ab. So gelten für industrielle Abnehmer andere Regeln als für den End­ver­brau­cher. Für Industriechemikalien gibt es gesetzliche Vorschriften, für Kosmetik­produkte, Wasch-und Reinigungsmittel oder andere Verbraucherprodukte andere ge­setz­liche Randbedingungen.

Wir prüfen im Rahmen von Vermarktungsprüfungen, ob grundsätzlich eine Ver­mark­tung des Produktes möglich und zulässig ist. Dazu ermitteln wir, ob die In­halts­stof­fe oder die Produkte besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen und ob In­halts­stoffe auf Verbots­listen, Beschränkungslisten oder im günstigen Fall auf Po­si­tiv­listen auf­tau­chen. Wir prüfen unter welchen gesetzlichen Regelungs­bereich das Produkt, die Formulierung, der Stoff oder das Erzeugnis im Zielland fällt und ermitteln die Vermarktungsfähigkeit bzw. die Bedingungen unter denen eine Vermarktung möglich ist. Sind besondere Anforderungen bezüglich der Information des Abnehmers, der Verpackung oder Etikettierung des Produktes oder sonstige Bedingungen zu erfüllen, so weisen wir Sie darauf hin oder erstellen die notwendigen Unterlagen. Sollten vor oder nach der Vermarktung Meldungen, Notifizierungen oder Re­gis­trie­run­gen bei bestimmten Behörden oder Agenturen im Zielland notwendig sein, so führen wir diese für Sie durch bzw. stellen die notwendigen Unterlagen für Ihren lokalen Vertreter zur Verfügung.

Konsumgüter sicher vermarkten - Vermeiden Sie Risiken und Imageschäden

Konsumgüterunternehmen leben von ihrem Ruf. Die Vermarktung von Produkten mit Inhaltsstoffen, die auf Verbotslisten stehen oder eventuell sogar krebserzeugend oder mutagen sind, können das Image Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. Ebenso können falsche Kennzeichnungen oder Verpackungen zu teuren Rückrufaktionen führen. Diese Risiken lassen sich durch entsprechende Maßnahmen und Prüfungen bereits im Portfolioplanungsprozess minimieren.

Für viele Konsumgüterunternehmen prüfen wir daher die gesetzeskonforme Ver­mark­tungs­fähigkeit ihrer Produkte bevor der Zulieferer die Freigabe erhält, ein Angebot abzugeben. Wir überprüfen die Verpackung, Etikettierung und die Do­ku­men­ta­tion, wie Gebrauchs­anweisungen oder Sicherheitsdatenblätter. Erst nach einer Freigabe durch den KFT Chemieservice ist der potentielle Zulieferer aufgefordert, ein Angebot abzugeben.


Als Konsumgüterunternehmen sollten Sie uns dazu ansprechen. Wir stellen sicher, dass Sie nur gesetzeskonforme Produkte mit der entsprechenden Verpackung, Etikettierung und Dokumentation vermarkten.

Falls Sie sich für die rechtlichen Anforderungen der Verbraucherprodukte interessieren, besuchen Sie unsere Schulungen: