Stoffsicherheitsbericht (CSR)

Keine Vermarktung ohne sichere Verwendung

Im Stoffsicherheitsbericht (CSR – chemical safety report) wird die Bewertung des Risikos für Mensch und Umwelt beim Umgang mit dem Stoff zusammengefasst. Ein Stoffsicherheitsbericht mit Expositionsszenarien ist notwendig bei Registrierungen > 10 t/a, wenn der Stoff als gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung eingestuft wurde. Es ist aber immer eine Bewertung der PBT (persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. der vPvB-Eigenschaften (very persistent, very bioaccumulative) vorzunehmen.

Zur CSR-Erstellung sind verschiedene Schritte notwendig:

  • Ermittlung der Stoffeigenschaften inklusive der Einstufung
  • Auswahl der Daten, die zur Risikobewertung bzw. zur Ableitung von Grenzwerten herangezogen werden sollen
  • Ableitung von Grenzwerten, sogenannten abgeleiteten niedrigsten Effektgrenzwerten (DNEL – derived no effect level) bzw. (PNEC – predicted no effect concentration)
  • Ermittlung der Verwendungen des Stoffes (use descriptors) über den gesamten Lebenszyklus bzw. für die gesamte Lieferkette
  • Ermittlung der betrieblichen Bedingungen bei der Verwendung des Stoffes in der Industrie, im Gewerbe und beim Endverbraucher
  • Erstellung der Expositionsszenarien (Beschreibung der sicheren Verwendung eines Stoffes unter Beachtung der betrieblichen Bedingungen und der Anwendung von Risikominderungsmaßnahmen)

Wir ermitteln mit Ihnen die Verwendungen und Verwendungsbedingungen, die für Sie und Ihre nachgeschalteten Anwender relevant sind und erstellen auf Basis des von uns oder von Dritten erstellten Registrierungsdossiers den Stoffsicherheitsbericht.

Stoffsicherheitsbericht für den nachgeschalteten Anwender

Ein nachgeschalteter Anwender darf einen gelieferten Stoff nur verwenden, wenn vom Lieferanten in einem dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB) beigefügten Expositionsszenario die Verwendung als sicher bewertet wurde. Fehlt die Verwendung im Lieferanten-Sicherheitsdatenblatt oder wurde die Verwendung als nicht sicher abgelehnt, so kann der nachgeschaltete Anwender eine eigene Sicherheitsbewertung bzw. Risikobewertung durchführen und in einem eigenen Expositionsszenario beschreiben.

Eventuell kann der Lieferant auch keine Expositionsszenarien zur Verfügung stellen, weil der nachgeschaltete Anwender aus Geheimhaltungsgründen dem Lieferanten eine Verwendung nicht offenbart hat. In diesem Falle muss der nachgeschaltete Anwender eine Risikoanalyse durchführen und ein Expositionsszenario erstellen. In beiden Fällen ist eine Mitteilung an die ECHA (European Chemical Agency) über diese Verwendung durchzuführen.

Wir prüfen, ob Ihre Verwendung im Expositionsszenarium des Lieferanten abgedeckt ist. Sollten die Bedingungen nicht genau übereinstimmen, prüfen wir ob durch eine Skalierung (Scaling) die Verwendung trotzdem als sicher gelten kann. Ist dies nicht der Fall, ermitteln wir die betrieblichen Bedingungen und führen die Risikobewertung durch, erstellen das Expositionsszenario und teilen die neue bzw. erweiterte Verwendung der ECHA (European Chemical Agency) mit.