Für bestimmte Produktarten gibt es spezielle Registrierung-, Zulassungs- oder Notifizierungspflichten.

Biozidprodukte, wichtige Einsatzmittel bei der Bekämpfung von Schadorganismen, dürfen nur vermarktet werden, wenn diese gemäß der Biozidprodukteverordnung (EG) Nr. 528/2012 zugelassen werden. In gewissen Fällen reicht auch eine Meldung des Biozidproduktes aus. Außerdem dürfen nur aktive Wirkstoffe verwendet werden, die in der EU genehmigt sind.

Bei Kosmetikprodukten, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, müssen die Anforderungen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 berücksichtigt werden. Neben der Beachtung von Einsatzbeschränkungen und -Verbote für Inhaltsstoffen, muss eine Sicherheitsbewertung für das Kosmetikprodukt durchgeführt werden. Darüber hinaus muss eine Notifizierung des kosmetischen Mittels im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) durchgeführt werden.


Wir helfen Ihnen den komplexen Bereich der produktspezifischen Regularien zu durchschauen und die Vermarktungsfähigkeit Ihres Produktes sicherzustellen.