Korean-REACH Fristen im Überblick

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das südkoreanische Chemikaliengesetz Korean-REACH, auch K-REACH genannt. Wenn Sie folglich Stoffe, Gemische und Polymere nach Südkorea exportieren möchten, sind Sie an die Vorgaben von              K-REACH gebunden.

Am 30. Juni 2019 endete bereits die Vorregistrierungsfrist für Stoffe, die zwischen 2016 und 2018 in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr im Land hergestellt oder nach Südkorea importiert wurden.  

 

Welche Fristen Sie künftig unbedingt im Auge haben sollten  

Am 31. Dezember 2021 endet die Registrierungsfrist  

  • für KMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen und reproduktionstoxisch wirkende Stoffe) – und zwar im Tonnageband > 1 Tonne/Jahr sowie 
  • für sonstige Stoffe im Tonnageband > 1.000 Tonnen/Jahr 

Am 31. Dezember 2024 endet die Registrierungsfrist  

  • für Stoffe im Tonnageband > 100 Tonnen/Jahr  

 Am 31. Dezember 2027 endet die Registrierungsfrist  

  • für Stoffe im Tonnageband > 10 Tonnen/Jahr 

Am 31. Dezember 2030 endet die Registrierungsfrist  

  • für Stoffe im Tonnageband > 1 Tonne/Jahr 

Bitte beachten Sie, dass die Registrierungsfristen in Abhängigkeit der Tonnagebänder gestaffelt sind. 

Achten Sie auf die Unterschiede 

Die Anforderungen in K-REACH ähneln in weiten Teilen denjenigen von EU-REACH. Dennoch gibt es Unterschiede, die Sie kennen sollten – und zwar nicht nur in den Gesetzesvorgaben, sondern auch in der Art und Weise, wie Regierungsstellen und Behörden ticken. Daher kann es klug sein, die Serviceleistungen in Hände zu legen, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind.      

Gehen Sie auf Nummer sicher 

Planen Sie, Ihre Stoffe in Südkorea zu vermarkten? Dann sollten Sie im nächsten Schritt umgehend die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe sicherstellen? Wie das am einfachsten zu bewerkstelligen ist, erfahren Sie von unserem Experten-Team. Am besten rufen Sie gleich heute an. Alternativ können Sie auch über sales@kft.de Kontakt mit uns aufnehmen.