KKDIK - Türkei REACH Verordnung
KKDIK-Registrierungsfristen verlängert: Vorregistrierung sichert Marktzugang
Das türkische Analogon zur Europäischen REACH-VO trat am 23.12.2017 in Kraft.
Dank der Fristverschiebung können Sie sich über eine Vorregistrierung den Marktzugang für Ihre Stoffe auf viele Jahre sichern. Dennoch besteht kein Grund, die Stoffregistrierung auf die lange Bank zu schieben. Denn der Registrierungsprozess ist komplex und zeitraubend. Beispielsweise müssen Sie eigene Stoffdaten bereitstellen und mit Dateneigentümern verhandeln. Am besten kooperieren Sie mit einem Partner, der alle Registrierungsanforderungen kennt und mit den Gepflogenheiten im Land vertraut ist.
Wir kümmern uns um Ihre Verantwortlichkeiten und übernehmen für Sie:
- Prüfung von Ausnahmeregelungen für Ihre Substanzen
- Neuregistrierung oder die Beteiligung an einer bestehenden Registrierung mittels Datenteilung (Kauf eines LoA)
- Prüfung der Notwendigkeit eines Stoffsicherheitsberichts (CSR)
- Prüfung der Rechtskonformität Ihrer Sicherheitsdatenblätter
Wir prüfen, ob Ihre Substanzen registriert werden müssen und übernehmen für Sie die Registrierung. Ist Ihr Unternehmen nicht in der Türkei ansässig, können Sie durch uns einen Alleinvertreter (OR) beauftragen.