KKDIK - Türkei REACH Verordnung

Wir prüfen für Sie ob Ihre Substanzen registriert werden müssen und übernehmen die Aufgabe der Registrierung, um Ihre Vermarktung zu gewährleisten.
Das türkische Analogon zur Europäischen REACH-VO trat am 23.12.2017 in Kraft.
Stoffe, die innerhalb der vorgesehenen Frist vor-registriert wurden, dürfen bis zum 31. Dezember 2023 in Verkehr bzw. importiert werden. Stoffe, die nicht innerhalb der Registrierungsfrist (31. Dezember 2023) registriert wurden, dürfen nach Fristende nicht mehr hergestellt oder in die Türkei importiert werden (sofern sie den Grenzwert von 1 Tonne/Jahr übersteigen).. Alle Substanzen oder Gemische über eine Tonne pro Jahr (als importiert oder hergestellt) müssen ab sofort registriert sein, um gesetzeskonform vermarktet werden zu können. Im Falle der Nichteinhaltung, kann der Import verweigert und ein Bußgeld ausgehängt werden.
Wenn Ihr Unternehmen nicht in der Türkei ansässig ist, können Sie einen Alleinvertreter (OR) durch KFT beauftragen.
Wir kümmern uns um Ihre Verantwortlichkeiten und übernehmen für Sie:
- Prüfung von Ausnahmeregelungen für Ihre Substanzen
- Neuregistrierung oder die Beteiligung an einer bestehenden Registrierung mittels Datenteilung (Kauf eines LoA)
- Prüfung der Notwendigkeit eines Stoffsicherheitsberichts (CSR)
- Prüfung der Rechtskonformität Ihrer Sicherheitsdatenblätter
Wir beraten Sie gerne oder stellen die verschiedenen Möglichkeiten in
Ihrem Unternehmen oder über eine Webkonferenz vor.