Datenbank für Sicherheitsdatenblätter und andere Dokumente

  • Einfache Verteilung der aktuellen Version im Unternehmen.
  • Einfacher Versand der aktuellen Version an Kunden.
  • Zu jeder Zeit aktuelle Information, welches SDB für welchen Stoff, für welche Sprache und für welches Land bei KFT bestellt wurde und damit vorliegt.
  • Zu jeder Zeit Auswertung über die Aktualität der Sicherheitsdatenblätter möglich.
  • Jedem Mitarbeiter im Unternehmen kann immer Zugriff auf die aktuellen Dokumente gegeben werden. Eine interne Speicherung, Pflege und Kommunikation wird damit hinfällig.

Sollten Sie Ihren Kunden einen dauerhaften Zugang zu Ihren Dokumenten (Sicherheitsdatenblättern, Etiketten, C&L-Informationen, Vorregistrierungsinfos etc.) ermöglichen wollen, so können wir Ihren Kunden bzw. den Mitarbeitern Ihrer Kunden einen Zugang zu ChemDoc24 ermöglichen. Sie legen fest, welche Dokumente jeder Nutzer einsehen kann. Dies können Sie für jedes Dokument separat festlegen. Im System wird protokolliert, auf welches Dokument zugegriffen wurde. Diese Infos werden auch archiviert und bei Bedarf unseren Kunden zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz verlangt einen Versand der SDBs vor der 1. Lieferung eines Stoffes, unabhängig davon, ob die Lieferung kostenfrei oder berechnet erfolgte, unabhängig von der Menge des gelieferten Stoffes. Über das System kann sogar der direkte Versand an die Kunden unsererKunden eingerichtet werden. Das System registriert ob und wann der Empfänger auf das SDB zugegriffen hat.

Auf Wunsch wird der gesetzlich geforderte Nachversand der SDBs nach einer erfolgten sicherheitsrelevanten Anpassung des SDB ermöglicht. Da der erste Versand eines SDB an einen Kunden im System dokumentiert wurde, können all diese Kunden bei einem Nachversand berücksichtigt werden. Sie können noch festlegen, ob alle Kunden in den Nachversand einbezogen werden sollen oder ob nur die gesetzlich geforderte Nachversandfrist von 12 Monaten berücksichtigt werden soll.

Entsprechend der REACH-Verordnung und bekräftigt in den Leitlinien der ECHA zu den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter, müssen Informationen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Gebrauch des Stoffes aufbewahrt werden. Für krebserzeugende, erbgutverändernde und mutagene Stoffe besteht in einigen EU-Ländern eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren. Zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen und für die Behörden sollten daher alle Versionen der Sicherheitsdatenblätter sicher archiviert werden. Mit ChemDoc24 kann dies sichergestellt werden.

Falsche oder nicht ausreichende Informationen im SDB können Schadens­ersatz­forde­run­gen begründen. Es gab Fälle, wo durch den Mangel nicht über die geänderte Ge­fähr­lichkeit informiert zu haben, Entwicklungsarbeiten über längere Zeit zu falschen Re­sul­ta­ten führten. Die Aufwendungen dafür wurden erfolgreich eingeklagt. Durch ChemDoc24 können solche Forderungen vermieden werden, da der Nachversand einfach möglich ist, der Zugriff des Kunden auf die Dokumente protokolliert wird und auch ein lückenlose Versionskontrolle durchgeführt wird.

Im Herbst 2013 wird die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung ohne Übergangsfrist in Kraft treten. damit haben die Behörden keine Möglichkeit mehr, Verstöße nicht zu sanktio­nieren, das heißt mit Bußgeldern zu ahnden. Alle gesetzlichen Pflichten, die im Bereich Sicherheitsdatenblätter und REACH verbindlich festgelegt sind, werden dann bei Nichtbefolgung entsprechend sanktioniert. Mit der gesetzeskonformen Do­ku­men­ta­tion über KFT ChemDoc24 vermeiden Sie entsprechende Sanktionen und damit Kosten.

KFT ChemDoc24 

KFT ChemDoc24 Freigabeplattform

*Hinweis zu Ihren Zugangsdaten zur Freigabeplattform
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten für Urlaubs- und Krankheitsvertretung in Ihrem Unternehmen intern weiter. Aus Sicherheitsgründen kann das KFT ChemDoc24-Team keine Zugangsdaten an Dritte rausgeben.