Green Claims Richtlinie: EU-Parlament stimmt Vorschlag zu

Am 12. März hat sich das EU-Parlament für den EU-Vorschlag der geplanten Green Claims Richtlinie ausgesprochen. Mit dieser Richtlinie legt die EU den Rahmen fest, wie Unternehmen umweltbezogene Aussagen über ihre Produkte und/oder Dienstleistungen künftig belegen müssen. Die EU möchte damit den Greenwashing-Aktivitäten von Unternehmen einen Riegel vorschieben.

Die Green Claims Richtlinie legt unter anderem fest, dass

  • Unternehmen umweltbezogene Aussagen, wie „biologisch abbaubar“, künftig überprüfen und wissenschaftlich bestätigen lassen müssen, bevor sie damit werben.
  • die EU-Staaten Gutachter benennen und beauftragen müssen, die in der Lage sind, entsprechende Werbeaussagen zu prüfen und zu genehmigen.
  • Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen und mit Geldstrafen bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden können.

Greenwashing ist stark verbreitet

Hintergrund der Gesetzesinitiative sind Überprüfungen und Studien, die zeigen, dass Greenwashing weiterverbreitet ist als gedacht. Eine dieser Studien aus dem Jahre 2020 brachte ans Licht, dass mehr als die Hälfte der untersuchten Umweltangaben bei Produkten und Dienstleistungen in der EU vage bis irreführend sind, rund 40 Prozent schlichtweg substanzlos.

Richtlinieninhalte noch nicht fix

Mit der Abstimmung im EU-Parlament ist die Richtlinie jedoch noch nicht final. Im nächsten Schritt nimmt sich der Europäische Rat der Sache an. Fest steht, dass eine Entscheidung über den finalen Vorschlag erst im Juni durch das neu gewählte EU-Parlament gefällt wird. Nichtregierungsorganisationen, die auf eine schnelle Lösung drängen, befürchten, dass die Richtlinieninhalte dadurch noch verwässert werden könnten.

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