Kanada gleicht Gefahrgutvorschriften internationalen Standards an

Das kanadische Ministerium für das Verkehrswesen (Transport Canada) plant, Kanadas Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (Transportation of Dangerous Goods Regulations, TDGR) den internationalen Regelungen anzugleichen. Ein entsprechender Vorschlag wurde am 26. November veröffentlicht. Er kann bis zum 9. Februar 2023 kommentiert werden. Mit dieser Initiative möchten die Regierungsverantwortlichen in erster Linie den Transport von gefährlichen Gütern in und aus den USA vereinfachen.

Die Aktualisierungen betreffen vor allem Teil 12 der TDGR. In diesem Teil ist der internationale und inländische Luftverkehr geregelt. Die meisten Vorgaben wurden seit 2001 nicht mehr aktualisiert, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand für den Transport von Gefahrgut in die Höhe treibt; zudem kommt es häufig zu Transportverzögerungen.

Diesen Missstand will Kanada nun mit der Angleichung an die „UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter“ (TDG) beheben. Dieses sogenannte „Orange Book“ wird alle zwei Jahre aktualisiert.

Befördert ein Unternehmen Gefahrgut, muss es dafür nach §3 Abschnitt II A (A-3/1) der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eine(n) Gefahrgutbeauftragte(n) bestellen. KFT bietet seinen Kunden diesen Service eines externen Gefahrgutbeauftragten an. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.

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