E-Learning Modul – Diisocyanate
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Beschreibung
E-Learning Modul – Diisocyanate
Diisocyanate – Wir haben die Lösung!
seit August 2020 gilt die EU-Verordnung 2020/1149 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung. Sie beschränkt die Anwendung von
Diisocyanaten. Damit sind deren Marktpräsenz und Verwendung an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sorgen Sie mithilfe unseres Programms für die Sicherheit Ihres Personals und sichern Sie sich die Marktpräsenz Ihrer Produkte.
Dauer | 30-40 Min. |
Preis (netto) | 10 € pro Person |
Veranstaltungsort | Online |
Schulungsinhalte
- Eigenschaften von Diisocyanaten
- Vorkommen und Verwendung von Diisocyanaten
- Wirkung auf den menschlichen Körper
- Gefahren bei Tätigkeiten mit Diisocyanaten
- Schutzmaßnamen
- Regelwerk
- Abschlussprüfung
Was Sie wissen müssen
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie an eine wichtige Frist erinnern. Ab dem 24. August 2023 müssen Sie als Hersteller, Importeur,
Formulierer oder nachgeschalteter Anwender von Diisocyanaten Ihre Beschäftigten schulen lassen, wenn sie diisocyanathaltige Produkte handhaben (als Stoffe oder Gemische, die Diisocyanate in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten). Darüber hinaus müssen die betreffenden Personen diese Schulung alle fünf Jahre wiederholen.
Ob Sie überhaupt von der Regelung betroffen sind, lässt sich schnell anhand des Sicherheitsdatenblatts überprüfen. Dort steht in Abschnitt drei, ob das jeweilige Produkt Diisocyanate enthält und in welcher Konzentration der Stoff vorliegt.
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne unter sales@kft.de