Verordnung für Datenaustausch kommt

Der REACH-Ausschuss, dem Vertreter einzelner EU-Mitgliedsstaaten angehören, hat sich einstimmig für eine Verordnung ausgesprochen, die den Datenaustausch zwischen einzelnen Unternehmensvertretern beim Registrieren von Substanzen regelt. Vertreter kleiner und mittelständischer Firmen beklagten in der Vergangenheit immer wieder, dass Daten nicht geteilt und Kosten nicht oder nur unzureichend aufgeschlüsselt sind, sodass diesen Unternehmen finanzielle Nachteile entstanden sind.

Die neue Verordnung fordert eine klare Aufschlüsselung von administrativen und Studienkosten und sieht unter anderem ein Modell zur Kostenteilung vor. Treten beispielsweise weitere potenzielle Registranten einem bestehenden Vertrag bei, werden den bisherigen Registranten Kosten rückerstattet. Ebenso geregelt ist das Teilen von zusätzlichen Aufwendungen, die zu leisten sind, wenn die ECHA etwa für eine bestimmte Substanz Informationen nachfordert.

Die Verordnung wird in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage nach dieser Publikation tritt sie in Kraft.

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